VBL akzeptieren Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. August liege eine verbindliche Rechtsgrundlage vor, wie mit den Forderungen des VVL und des Bundesamtes für Verkehr (BAV) umzugehen sei, teilten die städtischen Verkehrsbetriebe am Mittwoch mit. Der Verwaltungsrat habe sich deswegen gegen einen Weiterzug und für eine konstruktive Lösung entschieden.
Allerdings betrifft das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nur die Forderungen des BAV und nicht des VVL. Die gesetzlichen Grundlagen bei Bund und Kanton seien nicht identisch, teilte der VVL mit. Er werde deswegen analysieren, ob das Urteil auf die kantonalen Verhältnisse übertragbar sei und eine aussergerichtliche Einigung in Erwägung gezogen werden könne. Er setzte sich dafür ein, die zu viel bezogenen Subventionen einzufordern.
Kalkulatorische Zinsen
VVL und BAV werfen den VBL vor, 2010 bis 2017 mit Hilfe von konzerninternen kalkulatorischen Zinsen zu viele Subventionen bezogen zu haben. Das Bundesverwaltungsgericht entschied aber für die Jahre 2010 und 2011 zu Gunsten der VBL, dies wegen Verjährung und Vertrauensschutz. Die Abklärungen des VVL konzentrieren sich deswegen auf diese zwei Jahre, wie es in der Mitteilung weiter hiess.
Das BAV forderte von VBL 243'000 Franken zurück. Zahlen müssen die Verkehrsbetriebe gemäss dem Urteil nur 210'000 Franken. Die Forderungen des VVL sind deutlich höher und belaufen sich auf 16 Millionen Franken. Das Verfahren zwischen VBL und VVL ist noch beim Kantonsgericht Luzern hängig.
Der VVL organisiert im Kanton Luzern den öffentlichen Verkehr und tritt gegenüber den VBL als Besteller auf. Beide Seiten betonten in ihren Mitteilungen, dass die Zusammenarbeit gut funktioniere.