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UBS muss ihre Pläne für den Abwicklungsfall überarbeiten

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UBS muss ihre Pläne für den Abwicklungsfall überarbeiten

15. Oktober 2024, 09:01 Uhr
Die UBS muss nach der Übernahme der CS einen Marktaustritt durch den Verkauf oder das Herunterfahren einzelner Geschäfte sowie einen Verkauf der Bank gewährleisten. (Archivbild)
© KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS
Die UBS muss wegen der Übernahme der Credit Suisse ihre Notfallpläne für den Sanierungs- und Liquidationsfall überarbeiten. Dabei soll die Planung so weiterentwickelt werden, dass die Behörden für einen Krisenfall zusätzliche Optionen erhalten.

In der Beurteilung der Sanier- und Liquidierbarkeit der UBS sei es aufgrund der Integration der Credit Suisse zu Hindernissen gekommen, teilte die Finanzmarktaufsicht Finma am Dienstag mit. Die Aufsichtsbehörde habe nun die jährliche Genehmigung der Stabilisierungs- und Notfallpläne ausgesetzt.

Die Finma sei der Ansicht, dass die UBS heute mittels einer Rekapitalisierung abgewickelt werden könnte. So erfülle sie die Anforderungen an die Verlustabsorptionskapazität - sie verfügt also über genügend sogenanntes «Bail-in»-Kapital.

Jedoch müsse die UBS aufgrund der CS-Integration ihre Konzernstrukturen, Prozesse und Informatikplattformen vereinheitlichen. Dabei überbrücke die Bank die von der Finma festgestellten Hindernisse mittels manueller Datenaggregation, bis alle Abläufe wieder möglichst automatisch funktionierten.

Weitere Optionen

Gleichzeitig sehe die aktuell bestehende Abwicklungsstrategie heute nur eine Fortführung der Geschäftstätigkeit im Rahmen einer Sanierung und Restrukturierung des Geschäftsmodells vor. Nebst dieser Strategie solle aber auch ein Marktaustritt durch den Verkauf oder das Herunterfahren einzelner Geschäfte oder ein Verkauf der Bank möglich sein. Dabei solle die Systemstabilität nicht gefährdet und keine Steuergelder eingesetzt werden.

Diese Optionen müssen nun in den kommenden Jahren durch die UBS vorbereitet werden. Sie seien auch konsistent mit den Vorschlägen des bundesrätlichen Berichts zur «Too-big-to-fail»-Regulierung (TBTF), betont die Finma.

Damit den Behörden im Krisenfall die zusätzlichen Optionen zur Verfügung stünden, seien allerdings auch Änderungen auf Gesetzesstufe notwendig, heisst es. Nicht zuletzt brauche es auch die Einführung eines «Public Liquidity Backstop» (PLB), damit ausreichende Liquiditätsunterstützung während einer Abwicklung bereitsteht.

Notfallplanung für Schweizer Einheit

Einen massgeblichen Einfluss auf den Notfallplan der UBS habe zudem der Entscheid, die Credit Suisse (Schweiz) in die UBS Switzerland zu integrieren. So müsse die UBS in ihrem Notfallplan insbesondere die Liquiditätsplanung und die Refinanzierung der Schweizer Einheit bei Aktivierung des Plans überarbeiten. Deshalb habe die Finma die Beurteilung des Notfallplans der UBS für das laufende Jahr 2024 ausgesetzt.

Die UBS betont in einer Mitteilung vom Dienstag, dass sie die geltenden Anforderungen erfülle, um im Krisenfall gemäss der präferierten Restrukturierungsstrategie abgewickelt werden zu können. Die UBS habe ein nachhaltiges Geschäftsmodell und verfüge über eine verlustabsorbierende Kapazität von rund 200 Milliarden US-Dollar. Mit den Arbeiten zur Weiterentwicklung der Abwicklungsplanung habe die UBS bereits begonnen, betont die Bank.

Besondere Anforderungen

Als global systemrelevante Bank muss die UBS besondere Anforderungen zur Krisenvorsorge erfüllen. So muss sie einen Stabilisierungs- und Notfallplan erarbeiten, die beide jährlich von der Finma beurteilt werden. Der Stabilisierungsplan beschreibt, wie die Bank aus eigener Kraft eine Insolvenzgefahr abwenden will. Der Notfallplan zeigt auf, wie die systemrelevanten Funktionen aufrecht erhalten werden können, falls die Stabilisierung nicht gelingt.

Quelle: sda
veröffentlicht: 15. Oktober 2024 09:01
aktualisiert: 15. Oktober 2024 09:01