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Planungskredit für Kanti-Sanierung im Parlament unbestritten

Kantonsrat ZG

Planungskredit für Kanti-Sanierung im Parlament unbestritten

28. September 2023, 11:20 Uhr
Der Sanierungsbedarf der Zuger Kantonsschule war am Donnerstag im Kantonsrat unbestritten. (Archivbild)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Das Zuger Kantonsparlament ist sich am Donnerstag in erster Lesung einig gewesen, dass die 1975 gebaute Zuger Kantonsschule (KSZ) saniert werden muss. Entsprechend unbestritten war der dafür vorgesehene Planungskredit in Höhe von 6,3 Millionen Franken.

Das in Absprache mit der Schule entwickelte Sanierungskonzept stelle einen Mittelweg zwischen den räumlichen Anforderungen für flexible Unterrichtsformen sowie den strukturellen Gegebenheiten des Gebäudebestands dar, hielt die Regierung in ihrem Bericht und Antrag an das Parlament fest. Die Gesamtkosten für die Sanierung sollen sich gemäss Grobkostenschätzung auf 98,3 Millionen Franken belaufen.

Bei den älteren Gebäudetrakten müssen umfassende bauliche Massnahmen an Tragstruktur, Gebäudehülle, Haustechnik, Ausbau sowie Betriebseinrichtungen vorgenommen werden. Gleichzeitig soll die Anlage an die sich im Verlauf der vergangenen Jahrzehnte veränderten schulischen Bedürfnisse angepasst werden.

Der Sanierungsbedarf sei ausgewiesen, sagte Hanni Schriber-Neiger (ALG). Dass die Nachhaltigkeit gross geschrieben werden soll, freue die ALG. Das Sanierungsprojekt sei «gelungen», sagte Klemens Iten (GLP). Auch die SVP-Fraktion sprach sich einstimmig für den Planungskredit aus.

Mit dem vorgesehenen Projekt sei die bestmögliche Lösung zwischen Substanzerhalt sowie der Erfüllung der betrieblichen Anforderungen gewählt worden, sagte Jost Arnold (FDP). Das Grundlegendste sei, dass der Schulbetrieb während des Umbaus aufrechterhalten werden könne.

Nicht unter Denkmalschutz

Zustimmende Worte gab es schliesslich auch von der Mitte-Fraktion. Diese sei sich einig, dass darauf geachtet werden solle, den «architektonischen Geist des Areals» zu übernehmen, sagte Patrick Iten (Mitte).

Im Zusammenhang mit der geplanten Sanierung hatte die Regierung 2020 entschieden, die KSZ nicht unter kantonalen Denkmalsschutz zu stellen und diese aus dem Inventar der schützenswerten Denkmäler zu entlassen. Der Zuger Heimatschutz erhob gegen die Entlassung aus dem Inventar Beschwerde, auf welches das Bundesgericht aber nicht eintrat.

Dieser Entscheid der Entlassung findet die ALG «bedauernswert», wie Schriber-Neiger sagte. Damit werde ein weiterer «Zeitzeuge der Architekturgeschichte im Kanton Zug» verloren gehen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 28. September 2023 11:20
aktualisiert: 28. September 2023 11:20