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Neue EU-Schadstoffregeln für Industrie und Landwirtschaft in Kraft

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Neue EU-Schadstoffregeln für Industrie und Landwirtschaft in Kraft

4. August 2024, 05:50 Uhr
Auch Metallabbaubetriebe unterliegen den neuen Regeln, die aber nicht ab sofort gelten. (Archivbild)
© KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Die neue Schadstoffrichtlinie der EU für die Industrie und Landwirtschaft ist in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, ihre nationalen Gesetze an die Richtlinie anzupassen.

Mit den überarbeiteten Regelungen sollen Emissionen von grossen Industrieanlagen sowie von Schweine- und Geflügelzuchtbetrieben reduziert werden, wie die Europäische Kommission am Sonntag mitteilte.

Die Brüsseler Behörde erwartet, dass mit dem Gesetz Emissionen von Schadstoffen wie Feinstaub, Schwefeldioxid oder Stickoxid bis 2050 um bis zu 40 Prozent gesenkt werden. Betriebe wie besonders grosse Schweine- und Geflügelanlagen waren bereits von den Vorschriften betroffen - die geltenden Regelungen werden laut Kommission jedoch ausgeweitet.

Vorgaben gelten nicht sofort

Auch Metallabbaubetriebe und Anlagen zur Herstellung von Batterien unterliegen den neuen Regeln. Die Vorgaben gelten aber nicht sofort. Industrielle Unternehmen haben ab 2028 vier Jahre Zeit, die neusten verfügbaren Techniken anzuwenden, wie die EU-Kommission mitteilte. Für Landwirte werden die Regeln ab 2030 gelten, hiess es.

Verstösse können im schlimmsten Fall mit Geldbussen in Höhe von mindestens drei Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden, wie die Kommission mitteilte. Zuständige Behörden sollen zudem mehr Befugnisse erhalten, um Anlagen, die die Vorschriften nicht erfüllen, zeitweise vom Netz zu nehmen.

Kommission für strengere Regeln

Die Kommission hatte sich ursprünglich für strengere Regeln starkgemacht. Denn Stromerzeugung, Müllverbrennung oder intensive Nutztierhaltung sind für schädliche Stoffe in Luft, Wasser und Boden verantwortlich. Durch Schadstoffe wie Stickoxide, Feinstaub, Quecksilber und andere Schwermetalle verursachte Umweltverschmutzung kann Krankheiten wie Asthma, Bronchitis und Krebs hervorrufen.

Die Behörde hatte deswegen im April 2022 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der in den Verhandlungen mit Parlament und EU-Staaten angepasst wurde. Ursprünglich sollten deutlich mehr Agrarbetriebe von der Richtlinie reguliert werden, weil sie laut Kommission für viel Ammoniak- und Methanausstoss verantwortlich sind. Das ging vor allem dem Parlament zu weit. So wird die Rinderzucht weiter von den Regeln ausgenommen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 4. August 2024 05:50
aktualisiert: 4. August 2024 05:50
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