Luzerner Parlamentskommission fordert bei Tempo 30 Zurückhaltung
Die Prüfung abweichender Höchstgeschwindigkeiten solle auf Gesuch von Gemeinden hin oder von Amtes wegen erfolgen, teilte die VBK am Freitag mit. Zudem sollten abweichende Höchstgeschwindigkeiten und die Begründung dazu veröffentlicht werden.
In den Kriterienkatalog aufgenommen werden soll auch die Bedeutung des Strassenabschnitts für das gesamte Verkehrsnetz und für die Region. Bei der Verkehrssicherheit werde ausdrücklich der Hinweis auf Schulhäuser und Kindergärten genannt, teilte die Kommission mit. Diese ist zudem der Ansicht, dass die Auswirkungen von Tempo 30 im urbanen und im ländlichen Raum unterschiedlich zu beurteilen sind.
Die VBK beschloss diese Anträge an den Kantonsrat während der Behandlung des regierungsrätlichen Planungsberichts zu Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts. Sie stimmte dem Bericht einstimmig zu. Sie attestierte ihm, das Thema zu versachlichen.
Folglich lehnt die VBK die Volksinitiative «Tempo 50 auf Hauptverkehrsachsen innerorts» der SVP ab. Diese will Tempo 30 auf Kantonsstrassen verhindern, weil die tiefere Geschwindigkeit den Verkehrsfluss behindere.