Luzerner Kantonsrat lehnt Tempo 50 Initiative ab
Das Parlament lehnte am Dienstag die Initiative mit 84 zu 25 Stimmen ab. Die SVP will mit dem Volksbegehren erreichen, dass innerorts auf Hauptverkehrsachsen die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h beibehalten und begünstigt wird.
Zu viele Tempo-30-Abschnitte führen gemäss SVP zu einem Flickenteppich und behindern den Verkehrsfluss und die Linienbusse. Bernhard Steiner (SVP) hatte am Montag in der Eintretensdebatte gesagt, dass das Hauptverkehrsnetz mit Tempo 50 innerorts gut funktioniere.
Auf Bundesebene geregelt
Regierung und Parlament lehnen die Initiative ab, weil die Höchstgeschwindigkeiten auf Bundesebene geregelt sei und der Kanton nur bei der Beurteilung und Umsetzung der konkreten Fälle von Temporeduktionen einen Handelsspielraum habe. Mögliche positive Wirkungen von Tempo 30 sollten nicht zum Vornherein verunmöglicht werden.
Als Reaktion auf die Volksinitiative liess der Kantonsrat vom Regierungsrat einen Planungsbericht zu Tempo 30 innerorts auf Hauptstrassen ausarbeiten. Von diesem nahm er mit 85 zu 25 Stimmen zustimmend Kenntnis.
Zurückhaltende Beurteilung
In der Detailberatung ergänzte der Kantonsrat auf Antrag seiner vorberatenden Kommission den Planungsbericht mit Kriterien, die auf eine differenzierte und zurückhaltende Beurteilung von Temporeduktionen abzielen. Es gehe darum, den Gemeinden Verlässlichkeit bei der Beurteilung ihrer Gesuche für Tempo 30 innerorts auf Hauptstrassen zu schaffen, sagte Kommissionssprecherin Laura Spring (Grüne) am Montag in der Eintretensdebatte.
Zu den Kriterien, die es bei der Einführung von Tempo 30 zu prüfen gilt, gehört etwa die Breite der Strassen. Grosse Fahrzeuge sollen nicht behindert werden. Auch muss beurteilt werden, welche Rolle die Strasse im Verkehrsnetz spielt und wie sich Tempo 30 auf den Wirtschaftsverkehr auswirkt.
Zudem sind temporäre, vom Verkehrsaufkommen abhängige Geschwindigkeitsreduktionen zu prüfen. Auch sollen urbane und ländliche Gebiete unterschiedlich behandelt werden. Das Parlament forderte zudem eine Frist bei der Behandlung von kommunalen Gesuchen von Tempo 30, welche die kantonale Behörde einzuhalten hat.