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Luzern will teilweise auf Rückforderung der Corona-Hilfe verzichten

Coronapandemie

Luzern will teilweise auf Rückforderung der Corona-Hilfe verzichten

18. Februar 2025, 00:01 Uhr
Ein während der Coronapandemie im Februar 2021 geschlossenes Restaurant in Luzern. (Archivaufnahme)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Im Kanton Luzern soll ein Teil der Unternehmen, welche auch dank staatlicher Corona-Hilfe Gewinne erzielten, nichts zurückzahlen müssen. Es geht dabei um insgesamt bis zu 23 Millionen Franken.

Der Regierungsrat hat am Dienstag dem Kantonsrat ein entsprechendes Dekret vorgelegt. Demnach verzichtet der Kanton auf Rückforderungen respektive Einnahmen von 7 Millionen Franken. Dem Bund entgehen 16 Millionen Franken. Der Bund sei mit dem Vorgehen einverstanden, erklärte der Regierungsrat in seiner Botschaft an das Parlament.

Während der Covid-19-Pandemie konnten Unternehmen vom Staat Unterstützung beanspruchen, um ihre Fixkosten zu finanzieren. Damit sollten negative Folgen der pandemiebedingten wirtschaftlichen Einschränkungen aufgefangen werden.

Keine Gewinne mit Steuergeldern

Dabei galt der breit anerkannte Grundsatz, dass die Unternehmen mit den Steuergeldern keine Gewinne erzielen durften. Ein unterstütztes Unternehmen, das Gewinn erzielte, sollte deswegen Gelder bis maximal zur Höhe des Gewinns zurückzahlen.

Allerdings enthielt die kantonale Verordnung zu den Härtefallzahlungen bis am 21. April 2021 keine Regelung zu dieser «bedingten Gewinnbeteiligung». Zudem enthielt sie den Hinweis, dass es sich bei der Hilfe um nicht rückzahlbare Gelder handelt.

Diese Verordnung galt für kleinere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von höchsten fünf Millionen Franken. In verschiedenen Branchen, vor allem in der Gastronomie, sorgten die Rückforderungen des Kantons für Unmut. Rückzahlungsverfügungen wurden angefochten.

Kantonsrat greift ein

Der Kantonsrat zeigte Erbarmen. Im letzten September verknurrte er den Regierungsrat mit einer Motion dazu, in den Fällen auf eine Rückforderung zu verzichten, in denen ein Hinweis auf die bedingte Gewinnrückforderung fehlte. Es gelte, das Vertrauen der Unternehmen zurückzugewinnen, erklärten Mitte, SVP, FDP und GLP.

Der Regierungsrat sträubte sich im Kantonsrat vergeblich mit dem Argument dagegen, dass mit Steuergeldern keine Gewinne finanziert und alle Unternehmen gleich behandelt werden sollen. Er musste sich deswegen «Sturheit» vorwerfen lassen.

Von dem Verzicht auf Rückforderungen profitieren somit kleinere Unternehmen, die bis spätestens am 21. April 2021 Hilfsgelder erhalten haben. Auch spätere Zahlungen, bei denen der Hinweis auf die bedingte Gewinnrückführung fehlte, werden von dieser ausgenommen.

Luzern hat während der Pandemie an 1360 Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 5 Millionen Franken Härtefallgelder in der Höhe von 139 Millionen Franken ausbezahlt. Bis zum Stichtag 21. April 2021 waren es knapp 39 Millionen Franken an 610 Unternehmen. Der Kanton beteiligte sich zu 30, der Bund zu 70 Prozent an der Hilfe.

Quelle: sda
veröffentlicht: 18. Februar 2025 00:01
aktualisiert: 18. Februar 2025 00:01