In Schwyz bestehen Projektideen für mögliche alpine Solaranlagen
Mitte März traten die neuen bundesrechtlichen Bestimmungen in Kraft, die den Bau von alpinen Photovoltaik-Grossanlagen beschleunigen und finanziell fördern sollen. Seither fanden verschiedene Gespräche mit Initianten und den zuständigen kantonalen Ämtern sowie den Standortgemeinden statt, wie die Schwyzer Regierung in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage von FDP-Kantonsrat Urs Rhyner schreibt.
Dabei seien erste Projektideen vorgestellt worden. Und zwar an fünf potenziellen Standorten in drei verschiedenen Gemeinden, wie die Regierung schreibt. Bei den Initianten handle es sich um nationale und lokale Elektrizitätswerke.
Die neuen bundesrechtlichen Bestimmungen gelten für Anlagen, die eine jährliche Mindestproduktion von 10 GWh aufweisen und eine Stromproduktion vom 1. Oktober bis 31. März von mindestens 500 kWh pro 1 kW installierter Leistung erbringen. Zeitlich gelten die neuen Bestimmungen nur für Baugesuche, die bis zum 31. Dezember 2025 öffentlich aufgelegt werden.