Schweizer Bundesgericht soll sich mit Pariser Bodenturnen befassen
Das sind die Fakten zum Fall: Das Team USA legte erfolgreich Berufung gegen Chiles Wertung ein. Die Jury korrigierte die Note und bugsierte so die Bodenturnerin vom 5. auf den 3. Platz. Nach einem Rekurs Rumäniens, die USA habe vier Sekunden zu spät Einspruch erhoben, entschied der Sportgerichtshof vor Ort, dass die Korrektur der Note nach oben zurückzunehmen sei. Und wegen dieses CAS-Entscheids akzeptiert der Sportgerichtshof keine weitere Eingabe mehr zum Fall. Entsprechend muss Chiles, die in der Causa von ihrem Turnverband und dem Nationalen Olympischen Komitee der USA unterstützt wird, den Fall ans Bundesgericht weiterziehen, was sie nun getan hat.
Chiles argumentiert, sie hätte ein Recht darauf, angehört zu werden und Beweismittel vorzulegen. Der US-Verband behauptet, über Videomaterial zu verfügen, wonach der Protest nicht vier Sekunden zu spät, sondern zuerst 13 Sekunden vor Ablauf der Frist und später nochmals fünf Sekunden vor Ablauf der Frist kommuniziert worden ist.
Diese Beweise wurden vom CAS nicht berücksichtigt. Das Verfahren kann sich über Monate oder Jahre ziehen.