Zürcher Stadtrat hebt Antennen-Moratorium ganz auf
Mit der Aufhebung des Moratoriums könnten nun auch weitere städtische Liegenschaften für die Installation von 5G-Antennen genutzt werden, hält der Stadtrat in einer Mitteilung vom Mittwoch fest. Der Standort müsse aber geeignet sein. Zudem müsse der Nachweis erbracht werden, dass die Anlage «die Belastungssituation der Mobilfunkstrahlung in der Umgebung optimiert».
Der Stadtrat hatte das Moratorium für neue Antennen auf städtischen Gebäuden schon im Oktober 2002 grundsätzlich aufgehoben. Für gewisse Gebäude wie Schulhäuser und Spitäler behielt er es aber noch bei.
Damals sei noch nicht ausreichend erforscht gewesen, ob die Strahlenbelastung durch Mobilfunkantennen gesundheitliche Auswirkungen hat, schreibt der Stadtrat. «Aktuelle Studien zeigen, dass die geltenden Anlagegrenzwerte ausreichend vor der Belastung von Mobilfunkanlagen schützen.»