News
Schweiz

Zürcher Staatsanwaltschaft bestraft «Junge Tat» wegen Pride-Störung

Rechtsextremismus

Zürcher Staatsanwaltschaft bestraft «Junge Tat» wegen Pride-Störung

30. September 2024, 10:44 Uhr
An der Zürcher Pride 2022 störten Mitglieder der rechtsextremen «Jungen Tat» einen Gottesdienst: Diese erhielten von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl. (Archivbild)
© KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat Rechtsextreme der «Jungen Tat» per Strafbefehl verurteilt. Sie hatten im Jahr 2022 unter anderem den Gottesdienst am Pride-Festival und eine Vorlesestunde von Dragqueens für Kinder gestört.

Die Strafuntersuchungen hatten sich gegen sechs Exponenten der Gruppierung «Junge Tat» gerichtet, wie die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich am Montag mitteilte. Ihnen seien nun eine Vielzahl von Delikten nachgewiesen worden, die sie in unterschiedlicher Zusammensetzung zwischen Februar 2022 und April 2024 begangen hätten, heisst es in der Mitteilung.

Die Mitglieder der "Jungen Tat"machten sich demnach unter anderem der Rassendiskriminierung, der Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit, des Landfriedensbruchs und des Vergehens gegen das Sprengstoffgesetz schuldig. Die Beschuldigten wurden mit Geldstrafen zwischen 100 und 180 Tagessätzen und zusätzlich mit Bussen bestraft. Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig.

Im Juni 2022 hatten vermummte Personen versucht, den katholischen Gottesdienst des Pride-Festivals in der Kirche St. Peter und Paul in Zürich zu stören. Sie wollten ein weisses Holzkreuz auf einem Betonsockel ins Gotteshaus tragen. Im Oktober 2022 kam es auch bei einer Vorlesestunde von Dragqueens für Kinder im Zürcher Tanzhaus zu einer Störaktion.

Quelle: sda
veröffentlicht: 30. September 2024 10:44
aktualisiert: 30. September 2024 10:44