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Zürcher Regierungsrat will von Grundstückgewinnsteuer profitieren

Finanzausgleich

Zürcher Regierungsrat will von Grundstückgewinnsteuer profitieren

18. März 2025, 10:15 Uhr
Der Zürcher Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) will einen Teil der Grundstückgewinnsteuer den Kanton zuführen. (Archivbild)
© KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER
Der Zürcher Regierungsrat hat am Dienstag 25 Prozent der Grundstückgewinnsteuern eingefordert. Heute gehen diese zu 100 Prozent an die Gemeinden.

Noch heute gehe der Vorschlag in die Vernehmlassung, sagte Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) am Dienstag vor den Medien. Hintergrund der geplanten Änderung sind die Probleme des Kantons, neue Projekte selber zu finanzieren.

Die Erträge aus der Grundstückgewinnsteuer haben sich seit 2008 verdreifacht, wie es im Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht 2025 heisst. Über 1,2 Milliarden waren es 2023. Neben Zug ist Zürich der einzige Kanton, in dem die Grundstückgewinnsteuer komplett bei den Gemeinden bleibt.

Stocker betonte, dass vom Kanton verlangt werde, dass er wettbewerbsfähig sei und alle Investitionen tätigen müsse. Das gehe nicht ohne zusätzliches Geld. An die Gemeinden und Parteien gerichtet sagte er: «Man kann nicht den Fünfer und das Weggli haben.»

Finanzausgleich wird überprüft

Eigentlicher Anlass der Medienkonferenz war der Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht. Diesen erstellt der Kanton alle vier Jahre. Er befasst sich mit dem Finanzausgleich und der Aufgabenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden.

Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP) gab auch bekannt, den 2012 in Kraft getretenen Finanzausgleich zu überprüfen. Noch ist ein Postulat im Kantonsrat dazu hängig, der Regierungsrat will dieses aber entgegennehmen.

Fehr betonte das gute Verhältnis zwischen Kanton und Gemeinden. Der Finanzausgleich erfülle seine Aufgabe. Ohne diesen wären die Unterschiede bei den Steuerfüssen riesig - zwischen 26 und 319 Prozent. Mit dem Ausgleich liegen die Steuerfüsse der Gemeinden bei 72 bis 130 Prozent.

Auch Fehr sagte aber, dass es Zeit sei, über eine Neuverteilung der Grundstückgewinnsteuern nachzudenken, gemeinsam mit den Städten und Gemeinden.

Quelle: sda
veröffentlicht: 18. März 2025 10:15
aktualisiert: 18. März 2025 10:15