Zürcher Obergericht verurteilt Junglenker wegen tödlichen Manövers
Mit seinem am Mittwoch publizierten Urteil reduziert das Obergericht die Freiheitsstrafe für den Gerüstbauer leicht. Das Bezirksgericht Andelfingen ZH hatte ihn im Sommer 2021 noch zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten verurteilt.
Im November 2017 war der damals 19-jährige Junglenker gegen 5 Uhr morgens übermüdet und alkoholisiert auf dem Heimweg vom Ausgang in Zürich nach Schaffhausen. Mit ihm im Auto sassen ein Freund und zwei junge Frauen. Auf der A4 bei Humlikon ZH kam das Auto hinter einen Sattelschlepper zu fahren, der mit Tempo 80 unterwegs war.
Weil reguläres Überholen verboten war, wollte der gelernte Chauffeur via Rastplatz vor den Lastwagen kommen. Beim Wiedereinbiegen in die A4 touchierte er aber dessen Heck, schlingerte auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit einem korrekt entgegenkommenden Auto.
Der beste Freund des Beschuldigten starb, eine Mitfahrerin erlitt schwere Verletzungen mit bleibenden Folgen, drei weitere Personen wurden mittelschwer verletzt, darunter der Junglenker.