Zürcher Obergericht sieht keinen Schuldigen nach Tod in Müllpresse
Im Fokus stand der Sicherheitsbeauftragte einer Bäckerei. Das Obergericht musste klären, ob er seine Sorgfaltspflicht verletzt hatte, wie es in einem am Dienstag publizierten Urteil heisst.
Das Todesopfer hatte den Auftrag, die Müllpresse der Bäckerei aussen neu zu lackieren. Dabei öffnete er mit zwei Bäckerei-Mitarbeitern die 220 Kilo schwere Klappe. Diese legten sie auf die Gabeln eines Gabelstaplers. Die Klappe löste sich und traf den Maler so heftig am Kopf, dass dieser starb.
Hätte der Sicherheitsbeauftragte damit rechnen müssen? Die Richter schreiben von einer «nicht fach- und sachgerechten Vorgehensweise» mit dem Gabelstapler. Einer der Mitarbeiter sagte dem Beschuldigten, was sie vorhatten. Dieser wies nur darauf hin, dass die Klappe gesichert werden müsse.
Das Bundesgericht sah eine Sorgfaltspflichtverletzung und wies das Obergericht an, erneut zu urteilen. Der Sicherheitsbeauftragte hätte die Aktion verbieten oder vor Ort das Risiko abschätzen müssen. So gebe es etwa klare Anweisungen, wie die Klappe zum Entleeren geöffnet werden müsse. Allerdings gab es keine Instruktionen, wie man beim Reinigen vorgehen muss.
Opfer trägt Verantwortung
Das Gericht anerkennt, dass der Beschuldigte wohl das Risiko hätte abklären müssen. Jedoch habe er nicht mit dem Verhalten des Verstorbenen rechnen müssen. Dieser stellte sich hinter die schlecht gesicherte Klappe, um in die Presse zu schauen. Wie die anderen Beteiligten hätte er zur Seite gehen sollen. Das Gericht sieht somit die Verantwortung bei dem Opfer selber.
Wie die Oberrichter schreiben, habe es auch keinen Grund für das Öffnen der Klappe gegeben. Die externe Firma habe lediglich den Auftrag gehabt, die Presse aussen zu lackieren. Der Maler wollte die Scharniere reinigen, wozu er laut Gericht nicht ins Innere der Box hätte gehen müssen.
Die erste Instanz, das Bezirksgericht Bülach, hatte den Beschuldigten noch wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Das Urteil des Obergerichts kann erneut am Bundesgericht angefochten werden.