Zürcher Obergericht bestätigt Freispruch für Daniel Stricker
Das Obergericht bestätigte in diesem Fall den Freispruch des Bezirksgerichts Zürich, wie aus dem am Montag publizierten Urteil hervorgeht.
Stricker war am 23. Mai 2020 auf dem Zürcher Sechseläutenplatz, als dort eine «Anti-Lockdown»-Demo stattfand. Gemäss der damaligen Covid-Verordnung des Bundes waren Kundgebungen mit mehr als fünf Teilnehmenden untersagt. Die Polizei rief die Teilnehmenden dazu auf, den Platz zu verlassen.
Das Statthalteramt Zürich brummte Stricker für das Nichtbefolgen dieser Anweisung einen Strafbefehl auf. Er sollte 800 Franken Busse sowie 550 Franken Gebühren bezahlen.
Das Bezirksgericht Zürich sprach Stricker im Mai 2023 von dem Vorwurf frei. Er sei als Journalist und nicht als Teilnehmer vor Ort gewesen. Der Entscheid der Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig.