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Zürcher Apotheken dürfen neu gegen Gürtelrose und Tollwut impfen

Impfungen

Zürcher Apotheken dürfen neu gegen Gürtelrose und Tollwut impfen

7. November 2024, 10:21 Uhr
Zürcher Apotheken dürfen ab Januar weitere Impfungen verabreichen, darunter Gürtelrose und Tollwut. Dies hat der Regierungsrat entschieden. (Symbolbild)
© KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Der Zürcher Regierungsrat hat entschieden, den Apothekerinnen und Apothekern weitere Impfungen zu erlauben: Ab Januar gibt es in der Apotheke neu auch Impfungen gegen Gürtelrose, Tollwut, Pneumokokken und Meningokokken.

Die Erfahrungen mit dem bisherigen Impfangebot in Apotheken seien positiv, teilte der Regierungsrat am Donnerstag mit. Deshalb werde die Verordnung auf den 1. Januar angepasst. Neben den genannten Impfungen seien noch weitere möglich, diese vier seien jedoch die Bekanntesten, hiess es bei der Gesundheitsdirektion auf Anfrage.

Bereits heute dürfen Zürcher Apothekerinnen und Apotheker gegen Grippe, Covid, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Hepatitis A und B, Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung impfen. Dieses bisherige Angebot wird beibehalten.

Impfwillige müssen selber zahlen

Weiterhin nicht erlaubt sind in Apotheken alle Impfungen mit Lebendimpfstoffen wie Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und Gelbfieber sowie Off-Label-Use-Impfungen. Dafür sind weiterhin die Ärztinnen und Ärzte zuständig.

Impfungen in der Apotheke müssen von den Impfwilligen selber bezahlt werden. Die Krankenkassen übernehmen diese nicht.

Quelle: sda
veröffentlicht: 7. November 2024 10:21
aktualisiert: 7. November 2024 10:21