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Winterthur gelangt wegen Mindestlohn ebenfalls ans Bundesgericht

Mindestlohn

Winterthur gelangt wegen Mindestlohn ebenfalls ans Bundesgericht

21. Januar 2025, 08:12 Uhr
Die Städte Winterthur und Zürich wollen einen kommunalen Mindestlohn einführen - sie gelangen deshalb ans Bundesgericht. (Symbolbild)
© KEYSTONE/LUKAS LEHMANN
Die Stadt Winterthur wird sich wie die Stadt Zürich vor dem Bundesgericht für die Einführung eines kommunalen Mindestlohnes einsetzen. Das Winterthurer Stadtparlament beschloss am Montagabend, gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Beschwerde einzulegen.

Die Stimmberechtigten der Städte Winterthur und Zürich hatten 2023 zwei ähnliche Initiativen gutgeheissen - doch kommunale Mindestlöhne würden gegen kantonales Recht verstossen, befand das Verwaltungsgericht in seinem Urteil von Ende November 2024.

Das Gericht stützte damit eine Beschwerde von bürgerlicher Seite, in der bereits im Vorfeld der Abstimmungen rechtliche Bedenken gegen die Einführung von Mindestlöhnen geäussert wurden.

Die Stadt Winterthur wird nun die «Verordnung über den sozialpolitischen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer» dem Bundesgericht vorlegen, wie dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Stadtparlaments vom Montagabend zu entnehmen ist. Der Gemeinderat der Stadt Zürich entschied sich bereits Mitte Dezember für den Gang nach Lausanne.

Quelle: sda
veröffentlicht: 21. Januar 2025 08:12
aktualisiert: 21. Januar 2025 08:12