Verteidiger des Zürcher Rechtsextremisten beantragt Freispruch
Sein Mandant habe sich nur zur Wehr gesetzt, als er während des eskalierenden Streits mit drei jungen Männern an einem Samstag Ende Juni 2020 in Zürich zum Messer gegriffen habe, erklärte der Verteidiger. Der Beschuldigte stach fünf Mal auf einen 18-jährigen Schweizer ein, der dabei lebensgefährliche Verletzungen erlitt.
Grund für die Auseinandersetzung war das «White Life Matters»-Shirt, welches der Beschuldigte trug, als er im Einkaufszentrum Sihlcity auf eine Gruppe FCZ-Fans stiess, von denen mehrere dunkelhäutig waren.
Anhand von Videoaufnahmen aus dem Einkaufszentrum versuchte der Anwalt zu belegen, dass die Gruppe dem Beschuldigt regelrecht auflauerte, und ihn verfolgte, als er das Einkaufszentrum verliess. Drei der elf Personen stellten ihn schliesslich ausserhalb des Einkaufszentrums und kritisierten sein T-Shirt als «rassistisch».
Gemäss der Schilderung des Verteidigers habe vor allem einer der drei, das spätere Opfer der Messerstiche, den Beschuldigten herumgestossen und am T-Shirt gezerrt. Als dieser gestürzt sei, habe er zum Messer gegriffen.
Grund für die Messerattacke war laut dem Verteidiger nicht das T-Shirt, sondern das teils aggressive Verhalten der elfköpfigen Gruppe von FCZ-Fans gewesen.
Rassistische Äusserungen im Internet
Keine weiteren Ausführungen machte der Anwalt zu den zahlreichen rechtsextremen Äusserungen im Internet, die die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten vorwirft. Der Beschuldigte, der sich bereits im vorzeitigen Strafvollzug befindet, verweigerte am Freitag vor Gericht die Aussage zu allen Vorwürfen.
Die zuständige Staatsanwältin forderte an der Verhandlung am Freitagmorgen eine 12-jährige Freiheitsstrafe wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte. Der Anwalt des Opfers der Messerattacke forderte eine Verurteilung wegen versuchten Mordes.
In der ersten Verhandlung des Falls vor Bezirksgericht Zürich im Jahr 2022 forderte die Staatsanwaltschaft 8,5 Jahre Freiheitsstrafe. Das Gericht verurteilte den heute 26-jährigen Schweizer zu 5,5 Jahren. Das Obergericht hob das Urteil jedoch aufgrund von Verfahrensmängeln auf.