Theater Neumarkt wandte laut Stadtrat kein libanesisches Gesetz an
Der jüdische schweizerisch-israelische Schauspieler Yan Balistoy hatte gegen die Leitung des Theaters Neumarkt eine Strafanzeige eingereicht. Dabei wirft er ihr Verletzung der Antirassismus-Strafnorm vor, weil sie ihn nicht zusammen mit einer libanesischen Schauspielerin auftreten liess.
Begründet sollen die Theaterverantwortlichen das Spielverbot damit haben, dass ein libanesisches Boykottgesetz es den eigenen Staatsangehörigen verbietet, mit israelisch-jüdischen Personen Kontakt zu pflegen.
Schweizer Rechtsordnung «verbindlich»
In der am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf die schriftliche Anfrage der FDP schreibt der Stadtrat, dass er sich bis zum Abschluss des laufenden Verfahrens nicht zu den Vorwürfen äussere.
Er betont aber, dass für sämtliche von der Stadt unterstützten Institutionen die Schweizer Rechtsordnung verbindlich sei. «Diskriminierende Anstellungsverhältnisse jeglicher Art werden vom Stadtrat in keiner Weise gutgeheissen und in städtisch subventionierten Institutionen nicht toleriert», schreibt die Stadtregierung.
Der Stadtrat ist jedoch der Meinung, dass im Neumarkt keine libanesischen Gesetze angewendet wurden. Auch anderswo nicht. Die Glaubwürdigkeit des Neumarkt-Verwaltungsrats sei nicht in Frage gestellt.
Die FDP bezeichnete die Antworten des Stadtrats als «inakzeptabel». Zwar halte dieser fest, dass diskriminierende Anstellungsverhältnisse jeglicher Art vom Stadtrat in keiner Weise gutgeheissen und in städtisch subventionierten Institutionen nicht toleriert würden.
Doch der Stadtrat stelle sich hinter den Verwaltungsrat des Theaters, der die Sache mit der «Komplexität dieser Welt» zu rechtfertigen versuche.