Stadt Zürich senkt Gebühren im Einbürgerungsverfahren
Die Stadt Zürich stellte bislang Einbürgerungswilligen, die im Ausland geboren wurden, 1200 Franken in Rechnung. In der Schweiz geborene Ausländerinnen und Ausländer zahlten 500 Franken.
Per 1. Juli 2023 wurden die Einbürgerungsverfahren im Kanton weitgehend formalisiert und vereinheitlicht. Dies nahm der Stadtrat zum Anlass, die kommunalen Gebühren zu überprüfen.
Er kam zum Schluss, dass eine Pauschalgebühr von 750 Franken für in der Schweiz oder im Ausland geborene Ausländerinnen und Ausländer kostendeckend und adäquat seien. Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren müssen weiterhin keine Gebühr bezahlen.
Die Frage der Gebührenhöhe
Mit 61 zu 54 Stimmen reduzierte eine Ratsmehrheit von SP, Grünen und AL gegen den Willen von SVP, FDP, GLP und EVP/Mitte die Einbürgerungsgebühr am Mittwochabend auf 500 Franken. Die AL wollte noch weiter gehen, fand aber für ihre Forderung nach einer Pauschale von 200 Franken zu wenig Unterstützung.
Eine Gebühr von 750 Franken wäre kostendeckend - und absolut fair, hatte Sabine Koch (FDP) in der mehr als eine Stunde dauernden Debatte ausgeführt. Bei einer Senkung komme es zu einem Verlustgeschäft - rund eine halbe Million Franken werde fehlen.
Ann-Catherin Nabholz (GLP) sprach deshalb von einer «Discount-Debatte», für die sie kein Verständnis habe. Dass das Schweizer Bürgerrecht nicht kostendeckend sei, sondern subventioniert werden soll, sei nicht sinnvoll, sagte Stefan Urech (SVP). «Was nichts kostet, ist nichts mehr wert.»
Es gehe darum, Anreize für eine Einbürgerung zu schaffen, hielt demgegenüber Maya Kägi Götz (SP) fest. Diese seien im Interesse einer starken Demokratie. Urs Riklin (Grüne) ergänzte, dass die finanziellen Hürden für jene, die ein Recht zur Einbürgerung hätten, möglichst tief sein sollen. «Es sollen alle an der Demokratie partizipieren können», sagte er.
Gebühr kann erlassen werden
Dieselbe Mehrheit, wie sie bei der Gebührenhöhe bestand, erweiterte auch die vom Stadtrat vorgelegte Härtefallklausel: Die Gebühr von 500 Franken soll auch Personen teilweise oder ganz erlassen werden, die arm sind und Prämienverbilligungen erhalten.
Die am Mittwochabend angepasste Verordnung über die Gebühren in Bürgerrechtsverfahren geht nun in die Redaktionskommission. Die Schlussabstimmung über das Geschäft nimmt der Gemeinderat an einer seiner nächsten Sitzungen vor.