St. Galler Kantonsgericht weist Beschwerde von Brandstifter ab
In seinem am Montag veröffentlichten Urteil bestätigte das Kantonsgericht die stationäre psychiatrische Massnahme. Im Volksmund ist sie als «kleine Verwahrung» bekannt. Die Therapie findet in einer geschlossenen Einrichtung statt, die Entlassung hängt vom Erfolg der Behandlung ab.
Der Brandstifter akzeptierte zwar das erstinstanzliche Urteil einer Freiheitsstrafe von 38 Monaten. Vor dem Kantonsgericht kämpfte er nun aber erfolglos dafür, direkt nach Verbüssen der Strafe in Freiheit entlassen zu werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der bereits wegen einer Serie von Brandstiftungen in Meilen ZH vorbestrafte Lastwagenchauffeur gab zu, zwischen 2021 und 2022 auch in Schmerikon SG mehrere Brände gelegt zu haben. Als Mitglied der Feuerwehr half er, diese zu löschen.