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St. Galler Kantonsgericht weist Beschwerde von Brandstifter ab

Urteil

St. Galler Kantonsgericht weist Beschwerde von Brandstifter ab

3. Juni 2024, 09:27 Uhr
Kleine Verwahrung bestätigt: Das Kantonsgericht St. Gallen wies die Berufung eines Brandstifters ab. (Archivbild)
© KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Das Kantonsgericht St. Gallen hat die Berufung eines Brandstifters abgewiesen. Der 36-Jährige wollte eine vom Kreisgericht See-Gaster angeordnete stationäre Therapie abwenden. Der Mann war selber Mitglied der Feuerwehr.

In seinem am Montag veröffentlichten Urteil bestätigte das Kantonsgericht die stationäre psychiatrische Massnahme. Im Volksmund ist sie als «kleine Verwahrung» bekannt. Die Therapie findet in einer geschlossenen Einrichtung statt, die Entlassung hängt vom Erfolg der Behandlung ab.

Der Brandstifter akzeptierte zwar das erstinstanzliche Urteil einer Freiheitsstrafe von 38 Monaten. Vor dem Kantonsgericht kämpfte er nun aber erfolglos dafür, direkt nach Verbüssen der Strafe in Freiheit entlassen zu werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der bereits wegen einer Serie von Brandstiftungen in Meilen ZH vorbestrafte Lastwagenchauffeur gab zu, zwischen 2021 und 2022 auch in Schmerikon SG mehrere Brände gelegt zu haben. Als Mitglied der Feuerwehr half er, diese zu löschen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 3. Juni 2024 09:27
aktualisiert: 3. Juni 2024 09:27