Sozialhilfebezüger erhalten in Zürich mehr Geld für Wohnungsmiete
Mit dieser Anpassung werde den in den letzten Jahren gestiegenen Mietpreisen, der allgemeinen Teuerung und dem erhöhten Referenzzinssatz Rechnung getragen, heisst es in der Medienmitteilung des Sozialdepartements vom Freitag.
Die Erhöhung der Mietzinsrichtlinien soll dazu beitragen, dass auch Sozialhilfebeziehende angemessenen Wohnraum finden und finanzieren können. Die bestehenden Obergrenzen reichen gemäss Mitteilung gerade bei Ein-, Zwei- und Dreipersonenhaushalten nicht aus - bis zu 27 Prozent der Wohnungen liegen hier über dem Mietmaximum.
Deshalb erhöht die Stadt bei kleinen Haushalten die Obergrenzen stärker als bei grossen Familien: Bei Einpersonenhaushalten zahlt die Sozialhilfe 1400 statt 1200 Franken, bei Fünfpersonenhaushalten steigt der Betrag von 2000 auf 2050 Franken.
Neu beziehen sich diese Obergrenzen zudem nicht mehr auf die Bruttomiete, sondern auf die Nettomiete. Die Nebenkosten werden nach Bedarf erstattet, wie es in der Mitteilung weiter heisst.
Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) empfiehlt, die anrechenbaren Wohnkosten periodisch zu überprüfen und die Obergrenzen für die Wohnkosten verschieden grosser Haushalte gemäss regionalen oder kommunalen Verhältnissen festzulegen.