Rentnerin steht wegen «Hundeerziehung» vor dem Winterthurer Gericht
Die Sennenhündin hatte sich nach einem Spaziergang im April 2023 offenbar geweigert, ins Auto zu steigen. Um ihr die Flausen auszutreiben, griff die Hundehalterin zu einer «Bestrafungsaktion». Sie befestigte die Leine ihres Hundes am Kofferraum ihres Autos und fuhr mit einer Geschwindigkeit von 10 bis 20 km/h los.
Die Hündin musste auf der rauen Teerstrasse hinterherrennen. Irgendwann konnte sie mit dem Tempo des Autos aber nicht mehr mithalten, worauf es sie überschlug und sie mitgeschleift wurde, bis sie sich aus dem Brustgeschirr befreien konnte.
Das Resultat dieser «Erziehungsmassnahme» waren blutige Pfoten, gesplitterte Krallen und mehrere Wunden, die genäht werden mussten. Die Staatsanwaltschaft fordert für die knapp 68-Jährige wegen Tierquälerei eine bedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten sowie eine Busse von 1000 Franken.