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Rentnerin steht wegen «Hundeerziehung» vor dem Winterthurer Gericht

Tierquälerei

Rentnerin steht wegen «Hundeerziehung» vor dem Winterthurer Gericht

8. April 2024, 04:30 Uhr
Eine Rentnerin muss sich wegen ihrer «Hundeerziehung» vor dem Bezirksgericht Winterthur verantworten. Sie hatte ihren Sennenhund mit der Leine am Kofferraum ihres Autos befestigt und das Tier hinter sich hergeschleift. (Symbolbild)
© KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Wegen einer «Bestrafungsaktion» für ihren Sennenhund steht heute Montag eine 68-jährige Rentnerin vor dem Bezirksgericht Winterthur. Sie hatte die Leine ihrer Hündin an der Schliessöse ihres Kofferraums befestigt - und fuhr los. Der Hund wurde mitgeschleift.

Die Sennenhündin hatte sich nach einem Spaziergang im April 2023 offenbar geweigert, ins Auto zu steigen. Um ihr die Flausen auszutreiben, griff die Hundehalterin zu einer «Bestrafungsaktion». Sie befestigte die Leine ihres Hundes am Kofferraum ihres Autos und fuhr mit einer Geschwindigkeit von 10 bis 20 km/h los.

Die Hündin musste auf der rauen Teerstrasse hinterherrennen. Irgendwann konnte sie mit dem Tempo des Autos aber nicht mehr mithalten, worauf es sie überschlug und sie mitgeschleift wurde, bis sie sich aus dem Brustgeschirr befreien konnte.

Das Resultat dieser «Erziehungsmassnahme» waren blutige Pfoten, gesplitterte Krallen und mehrere Wunden, die genäht werden mussten. Die Staatsanwaltschaft fordert für die knapp 68-Jährige wegen Tierquälerei eine bedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten sowie eine Busse von 1000 Franken.

Quelle: sda
veröffentlicht: 8. April 2024 04:30
aktualisiert: 8. April 2024 04:30