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Ombudsstelle will wegen steigender Fallzahlen mehr Angestellte

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Ombudsstelle will wegen steigender Fallzahlen mehr Angestellte

8. Mai 2024, 10:17 Uhr
Rasierte Hunde, lebendige Verstorbene und verloren gegangene Lehrerdiplome: Ombudsmann Jürg Trachsel sieht sich mit einer steigenden Zahl von Fällen konfrontiert. (Archivbild)
© KEYSTONE/STEFFEN SCHMIDT
Die Ombudsstelle des Kantons Zürich ist mit einer zunehmenden Zahl von Fällen konfrontiert. Ombudsmann Jürg Trachsel verlangt deshalb zusätzliche Stellen, um all die Beschwerden und Fragen aus der Bevölkerung behandeln zu können.

Im vergangenen Jahr landeten 835 neue Fälle auf dem Pult der Ombudsstelle. Das sind leicht mehr als im Vorjahr, als die Meldestelle für Beschwerden aus der Bevölkerung mit 817 neuen Fällen konfrontiert war. Dies geht aus dem Jahresbericht hervor, der am Mittwoch publiziert wurde.

Ombudsmann Jürg Trachsel (SVP) erwartet für die kommenden Jahre «weiter steigende Fallzahlen». Nur schon deshalb, weil sich eine zunehmende Zahl von Behörden der Ombudsstelle anschliesst. Seit Anfang diesen Jahres gelangen etwa auch Beschwerden im Zusammenhang mit den evangelisch-reformierten Kirchgemeinden zur Ombudsstelle.

Zwei Vollzeitstellen mehr

Trachsel wird voraussichtlich bei der Budgetdebatte des Kantonsrats eine Aufstockung um zwei Vollzeitstellen beantragen. Dies sei lediglich als Ankündigung eines Antrags zu verstehen, aber «als ernst zu nehmende», schreibt er.

Seit rund dreissig Jahren hat die Ombudsstelle 4,3 Vollzeitstellen. Damals bearbeitete die Beschwerdestelle aber viel weniger Fälle. Im Jahr 1991 waren es erst 548 neue Fälle, also gut 300 weniger als im vergangenen Jahr.

Einige Fallbeispiele, die anonym publiziert wurden:

Der rasierte Hund

Das Tierspital untersuchte einen älteren Hund am Herzen und bemerkte dabei, dass ein Augenlid entzündet war. Um das Lid besser zu sehen, scherten die Tierärzte das Fell des Hundes ums Auge herum ab. Als die Halterin ihren Hund wieder in Empfang nahm, reagierte sie mehr als irritiert. Sie habe nicht gewollt, dass ihr Hund dort rasiert werde, weil dies den Juckreiz noch verstärke. Das Tierspital weigerte sich nach dieser Auseinandersetzung, den Hund weiter zu behandeln, worauf sich die Halterin an die Ombudsstelle wandte. Diese kam zum Schluss, dass das Tierspital ein Auge zudrücken müsse. Wenn das Tier krank sei, könnten Halter sehr emotional reagieren, schreibt die Ombudsstelle. Dabei könnten sie auch einen etwas angriffigen Eindruck vermitteln. Die behandelnden Personen dürften deshalb nicht alle Aussagen der Halter auf die Goldwaage legen.

Der lebendige Verstorbene

«Im Anhang mein Todesfall. Freundliche Grüsse.» Mit diesem Schreiben wandte sich ein Mann ans kantonale Steueramt. Seine Frau war gestorben, weshalb eine Inventarisierung durchgeführt werden sollte. Als er sich im System eingeloggt habe, habe er dann aber feststellen müssen, dass er selber gestorben sei. Mehrmals kontaktierte er das Steueramt seiner Wohngemeinde und das kantonale Steueramt. «Ich gelte weiterhin als verstorben», teilte er der Ombudsstelle mit, die sich der Sache annahm. Das kantonale Steueramt bat den Witwer schliesslich um Entschuldigung, dass seine Briefe nicht beantwortet worden seien. Der Mann sei aber nie als «verstorben» im System gewesen, auch steuerrechtlich sei er immer lebendig gewesen. Es handelte sich offenbar um ein Missverständnis beim Ausfüllen der Online-Steuererklärung. Ein Mitarbeiter des Steueramtes unterstützte den Witwer schliesslich beim korrekten Ausfüllen.

Das verlorene Lehrer-Diplom

Ein Mittelschullehrer hat sein Diplom bei einem Umzug verloren. Weil er sich neu bewerben will, sei das für ihn eine «unglückliche Situation». Weder die Universität Zürich noch die Bildungsdirektion würden ihm ein Duplikat für das Diplom aus dem Jahr 2009 ausstellen. Die Bildungsdirektion sei nicht zuständig und die Universität habe keine Unterlagen mehr, weil diese damals noch nicht ins optische Archiv geladen worden seien. Er wandte sich an die Ombudsstelle, die es nach ausgiebigem Mailverkehr mit allen erdenklichen Stellen schaffte, dass der Lehrer eine «Bescheinigung» erhält. Dies ist zwar kein Diplom, kann für Bewerbungen aber ebenfalls verwendet werden.

Quelle: sda
veröffentlicht: 8. Mai 2024 10:17
aktualisiert: 8. Mai 2024 10:17