Obwaldner Behörden müssen Verfahren zu Schlittelunfall fortsetzen
Bei dem Unfall auf einem Schlittelweg waren in der Silvesternacht 2017 zwei Personen von ihrem gemeinsamen Schlitten gestürzt. Eine der beiden verunfallten Personen ist seither invalid, die andere erlitt Knochenbrüche.
Knapp einen Monat später stellte die Staatsanwaltschaft Obwalden ein gegen Unbekannt gerichtetes Verfahren wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung durch Unterlassen ein. Nachdem das Obergericht dies gestützt hatte, kam das Bundesgericht 2021 zum Schluss, dass die Strafuntersuchung fortzuführen sei.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte danach gegen den damaligen Pisten- und Rettungschef, stellte das Verfahren aber 2023 ein. Das Obwaldner Obergericht stützte auch diesen Entscheid. Die beiden Verunglückten gelangten deswegen erneut an das Bundesgericht.
Das Bundesgericht hiess die Beschwerde gut, wie aus dem am Dienstag publizierten Urteil hervorgeht. Die Sache sei an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung zurückzuweisen.
Das Bundesgericht bezeichnete die Beweislage zu den Umständen des Unfalls als «zweifelhaft». Es sei deswegen nicht an der Staatsanwaltschaft, über die Stichhaltigkeit des strafrechtlichen Vorwurfs zu entscheiden, sondern an dem zuständigen Gericht.