Mann nach Messerangriff in Appenzell vor Gericht
Die Staatsanwaltschaft forderte in einem abgekürzten Verfahren eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren. Das Gericht muss nun darüber befinden, ob dieses Strafmass angemessen ist.
Der Beschuldigte zog an jenem Abend nach Rempeleien in der Bar plötzlich ein Messer. Ein Gast beobachtete dies und versuchte, dem Beschuldigten die Stichwaffe aus der Hand zu nehmen. Dabei drehte sich dieser zu ihm hin und stiess ihm das Messer mit einer Klingenlänge von 8,8 Zentimeter unvermittelt zwischen die Rippen.
Ohne sofortige Notoperation wäre der Verletzte gemäss Anklageschrift mit grösster Wahrscheinlichkeit verblutet. Das Opfer fordert Schadenersatz in der Höhe von rund 25'500 Franken zuzüglich Zinsen von fünf Prozent.