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Laubbläser dürfen in Zürich nur noch im Herbst lärmen

Lärmschutz

Laubbläser dürfen in Zürich nur noch im Herbst lärmen

22. Mai 2024, 12:42 Uhr
Der nervtötende Lärm von Laubbläsern wird in der Stadt Zürich künftig nur noch von Oktober bis Dezember zu hören sein. In «laubfreien» Monaten werden die Geräte verboten. (Archivbild)
© KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS
Der Zürcher Stadtrat und das Stadtparlament wollen die Laubbläser ruhigstellen - zumindest wenn kein Laub auf dem Boden liegt. Erlaubt werden sollen die Nervensägen nur noch in den Monaten Oktober bis Dezember.

Der Stadtrat hat dem Parlament die Weisung für ein weitgehendes Laubbläser-Verbot vorgelegt, wie er am Mittwoch mitteilte. Im Parlament dürfte diese Form des Lärmschutzes unbestritten sein.

Vor einem Jahr hatte sich der die linksgrüne Mehrheit des Gemeinderats für ein weitgehendes Laubbläser-Verbot ausgesprochen und den Stadtrat mit der Ausarbeitung der Vorlage beauftragt. In einer der kommenden Sitzungen wird das Parlament nun die Allgemeine Polizeiverordnung entsprechend abändern.

Erlaubt werden Laubbläser dann nur noch im Herbst, also von Oktober bis Dezember. In den restlichen Monaten sind die nervtötenden Geräte künftig verboten - sowohl für die städtische Reinigung als auch für Private, die ihren Garten oder ihre Garageneinfahrt säubern wollen.

In den Monaten Januar bis September wird allerdings kein absolutes Verbot gelten. In dieser Zeit kann das Sicherheitsdepartement Ausnahmen bewilligen, allerdings nur für elektrisch betriebene Geräte und nur, wenn es keine Alternative gibt. Nach dem Sechseläuten und nach der Streetparade dürften die städtischen Angestellten somit weiter mit Laubbläsern für Ordnung sorgen.

Drei Mal so effizient wie ein Laubrechen

Die Grüne Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart musste das Verbot gegen ihren eigenen Willen ausarbeiten. Sie wollte die Geräte auf öffentlichem Grund eigentlich weiterhin ganzjährig einsetzen.

An Orten mit viel Abfall seien sie eine grosse Hilfe, etwa unter Sitzbänken oder auf Treppen, sagte sie im Parlament. Ein Mitarbeiter mit Laubbläser sei drei mal so effizient wie einer mit Laubrechen.

Als «schwierig durchsetzbar» bezeichnete sie zudem das Laubbläser-Verbot bei Privaten. Man könne sich ja schon vorstellen, wie Nachbarn bei der Polizei anrufen würden, weil jemand in einem Verbotsmonat einen Laubbläser nutze. Dabei seien die Polizei-Mitarbeitenden bekanntlich jetzt schon ausgelastet.

Bürgerliche gegen Laubbläser-Verbot

Gegen das Laubbläser-Verbot waren damals im Parlament FDP, SVP und die Mitte. Die Mitte war für weniger Verbotsmonate, weil «wegen des Klimawandels ja oft schon vor Oktober Blätter fallen». SVP und FDP hingegen lehnten das Verbot aus Prinzip ab. Sie kritisierten die «linksgrüne Verbotskultur».

Quelle: sda
veröffentlicht: 22. Mai 2024 12:42
aktualisiert: 22. Mai 2024 12:42