Kunsthaus Zürich findet Einigung mit Erben eines jüdischen Sammlers
Der jüdische Industrielle und Kunstsammler Carl Sachs war mit seiner Frau 1939 in die Schweiz geflüchtet. Wenige Wochen danach verkaufte er dem Kunsthaus Monets «L'Homme à l'ombrelle». Dabei habe sich um eine verfolgungsbedingte Zwangslage gehandelt; «ein kurzfristiger Verkauf war notwendig zur Sicherung der Existenz des Ehepaars Sachs», heisst es im Bericht zum Herkunftsforschung des Bildes.
Aufgrund dieser Faktenlage und des historischen Sachverhalts suchte die Zürcher Kunstgesellschaft als Trägerin und Eigentümerin der Sammlung des Kunsthauses Zürich den Dialog mit der Familie des 1943 verstorbenen Carl Sachs. Am 5. Juni habe nun «eine faire und gerechte Lösung» gefunden werden können, heisst es in der Mitteilung.
Das Kunsthaus wird das 1865/1867 entstandene Bild nun verkaufen. Gemäss der gütlichen Einigung erhält auch das Kunsthaus einen Anteil des Erlöses. Dieser wird gemäss den ethischen Richtlinien des internationalen Museumsrats in den Sammlungsfonds fliessen.
Er bedauere, dass «das wunderbare Gemälde» das Kunsthaus nach dem Verkauf wohl verlassen werde, wird Kunstgesellschaftspräsident Philipp Hildebrand in der Mitteilung zitiert. Diese Schritt zeige aber, dass die 2023 vorgestellte Provenienzstrategie ernsthaft umgesetzt werde. Das Kunsthaus gehe transparent mit Werken um, bei denen Hinweise auf eine NS-verfolgungsbedingte Zwangslage vorlägen.