Innerrhoder Landsgemeinde nimmt totalrevidierte Verfassung an
Die Innerrhoderinnen und Innerrhoder stellten sich hinter die im Vorfeld teilweise kontrovers diskutierte totalrevidierte Kantonsverfassung. Auch an der Landsgemeinde kam es zu kritischen Voten, etwa von SVP-Kantonalpräsident Martin Ebneter.
Ebneter erinnerte an Ausführungen der Standeskommission (Regierung), wonach im Rahmen der Totalrevision keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen vorgenommen worden seien. «Das Versprechen ist mit der heute an der Landsgemeinde vorgelegten Verfassung nicht eingehalten worden» , kritisierte Ebneter.
Dem hielt unter anderem Kantonsrätin Angela Koller entgegen: «Eine neue Verfassung schreiben heisst nicht, die alte abzuschreiben.» Einige inhaltliche Änderungen gebe es, aber diese seien transparent ausgewiesen worden.
Ebneter störte sich etwa an den Bestimmungen zum Notrecht. In der Verfassung sei keine konkrete Frist vorgesehen, bis wann allfällige Regelungen auf Grundlage des Notrechts dem Grossen Rat (Parlament) vorgelegt werden müssten. Ein von Ebneter gestellter Rückweisungsantrag wurde jedoch abgelehnt, auch wenn einige Stimmberechtigen diesen unterstützten.
Der Amtszwang wird aufgelockert
Die totalrevidierte Kantonsverfassung sieht unter anderem eine Auflockerung des Amtszwangs vor. Ein solcher wird neu auf Behörden beschränkt, die vom Volk gewählt werden.
Zudem werden einige Finanzkompetenzen neu geregelt. Die Landsgemeinde entschied bis anhin über Ausgaben ab einer Million Franken. In Zukunft wird sie über Ausgaben ab zwei Millionen Franken abstimmen können.
Die neue Verfassung tritt voraussichtlich 2027 in Kraft. Teil der Totalrevision war die Auslagerung mehrerer Aspekte aus der Verfassung in separate Gesetze. Diese Gesetze werden in den nächsten Monaten im Grossen Rat behandelt. Danach kommen die Gesetze vor die Landsgemeinde.