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Gebären unter Pseudonym kommt im Kanton Zürich nicht ins Gesetz

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Gebären unter Pseudonym kommt im Kanton Zürich nicht ins Gesetz

26. August 2024, 10:50 Uhr
Das Gebären unter Pseudonym, auch vertrauliche Geburt genannt, wird im Kanton Zürich nicht gesetzlich geregelt. Möglich ist sie dennoch. Sechs von elf Listenspitälern mit Geburtenabteilung bieten diese Möglichkeit an. (Symbolbild)
© KEYSTONE/DPA/SINA SCHULDT
Das Gebären unter Pseudonym, auch vertrauliche Geburt genannt, wird im Kanton Zürich nicht gesetzlich geregelt. Der Kantonsrat hat am Montag eine Motion der GLP mit 90 Nein- zu 81 Ja-Stimmen abgelehnt. Das Angebot bestehe und funktioniere ja bereits, fand die Mehrheit.

Die GLP reichte die Motion ein, weil die vertrauliche Geburt nur in sechs von elf Zürcher Listenspitälern mit Geburtenabteilung angeboten wird. «Betroffene Frauen sind aber besonders unter Druck», begründete Christa Stünzi (Horgen) den Vorstoss.

In einer solchen Situation darauf zu vertrauen, dass sich die Frauen über die Möglichkeiten informieren würden und das Spitalpersonal wirklich im Bilde sei, «ist zu vage». Wichtig sei auch, die vertrauliche Geburt mit einer Kampagne bekannt zu machen.

Die Ratsmehrheit, bestehend aus SVP, FDP und EVP war jedoch gegen eine gesetzliche Regelung. «Es ist nicht klar, was besser laufen würde, wenn es ein kantonales Gesetz dazu gäbe», sagte Astrid Furrer (FDP, Wädenswil). Die Angebote seien einfach zu finden und etabliert.

Gleicher Meinung war die SVP. Das Angebot sei ja bereits übers ganze Kantonsgebiet verteilt vorhanden, sagte Susanna Lisibach (Winterthur).

Ein bis zwei Fälle pro Jahr

Mit seiner Ablehnung folgte der Kantonsrat der Haltung der Regierung, die eine gesetzliche Regelung ebenfalls überflüssig findet. «Es kann nicht sein, wegen einem oder zwei Fällen pro Jahr, wo es auch noch gut funktioniert, ein Gesetz zu erlassen», sagte Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP).

Um das Angebot der vertraulichen Geburt bekannter zu machen, hat das Amt für Gesundheit kürzlich den bestehenden Leitfaden «Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch und Adoption» ergänzt.

Anonyme Geburt bleibt verboten

Die vertrauliche Geburt ist in der Schweiz grundsätzlich zulässig und wird von Spitälern in 18 Kantonen angeboten. Die Schwangere erhält dabei ein Pseudonym, das Spital behandelt die Personalien von Mutter und Kind vertraulich. Es meldet die Angaben aber den Zivilstandsbehörden, nicht zuletzt wegen der AHV. Gesetzlich geregelt ist die vertrauliche Geburt bisher einzig in den Kantonen Thurgau und Bern.

«Die beste aller schlechten Möglichkeiten»

In Schweizer Spitälern verboten ist das anonyme Gebären mit völliger Geheimhaltung der Identität. Grund dafür ist, dass jedes Kind ein Recht darauf hat, seine Abstammung zu kennen.

Die vertrauliche Geburt war für die Mehrheit des Rats «die beste aller schlechten Möglichkeiten für Mutter und Kind». Eindeutig schlimmer sei die Babyklappe. Mütter, die ihr Kind dort ablegen, haben bei der Geburt keinerlei Betreuung. Das Kind hat zudem kaum Chancen, später seine Herkunft zu erforschen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 26. August 2024 10:50
aktualisiert: 26. August 2024 10:50
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