Fünf städtische Mitarbeiter stehen in St. Gallen vor Gericht
Der Neunjährige schlug aus fünf Metern mit dem Kopf am Beckenrand auf. Er habe seither zwei Klassen wiederholen müssen, sei mittlerweile in einer Sonderklasse, so der Anwalt seiner Familie.
Die Staatsanwaltschaft und der Anwalt der Privatkläger verlangten für fünf Mitarbeiter der Stadt St. Gallen, Kadermitglieder und Angestellte der Badi, eine Verurteilung wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Sie sollen Sicherheitsmängel am Sprungturm ignoriert und diesen während des Betriebs nicht überwacht haben.
Im städtischen Freibad Lerchenfeld habe es ausserdem keine Verhaltensregeln gegeben, etwa ein Verbot, jemanden vom Sprungturm zu stossen. «Eine Unsumme an Sicherheitsvorschriften waren nicht erfüllt», sagte der Anwalt. Er forderte auch eine finanzielle Genugtuung für den Buben.