Erst am nächsten Samstag steht Stadtzürcher Wahlergebnis fest
Die Auszählung der Stimmen der vier Mitglieder des Bezirksrats und der zwei Mitglieder der Staatsanwaltschaft wurde zentral durchgeführt, wie der Bezirksrat am Montag mitteilte.
«Unvorhergesehene Engpässe in der Infrastruktur» hätten aber zu einer Verzögerung der Auszählung geführt, worüber der Bezirksrat als wahlleitende Behörde spät abends informiert wurde.
Aufwand unterschätzt
Der Aufwand für die Auszählung wurde unterschätzt, wie es bei der Zürcher Stadtkanzlei auf Nachfrage von Keystone-SDA hiess. Als besonders aufwändig habe sich die Auswertung der Staatsanwaltschafts-Wahlen erwiesen, weil viele Stimmberechtigte Namen aufgeschrieben hätten, die nicht den offiziellen Kandidaten und Kandidatinnen entsprachen.
Die abschliessende Auszählung der abgegebenen Stimmen soll nun erst am kommenden Samstag erfolgen. Vorher sind die nebenamtlich tätigen Mitarbeitenden in den Wahlbüros nicht verfügbar.
Stimmrechtsrekurs abgewiesen
Die Wahl der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gab bereits im Vorfeld zu Reden: Der Regierungsrat hat einen Stimmrechtsrekurs gegen die Wahl abgelehnt.
Das Wahlverfahren wurde vom Bezirksrat korrekt durchgeführt, wie der Regierungsrat am Freitag mitteilte. 35 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sollten in Zürich gewählt werden. 33 wurden in stiller Wahl genehmigt, zwei Posten blieben aber offen.
Dafür meldeten sich zwei Männer - allerdings erst nach Ablauf der Frist zum Druck der Wahlzettel. In den Wahlunterlagen seien keine Angaben zu den zwei zusätzlichen Kandidaten oder Wahlvorschläge vorhanden, bemängelte der rekurrierende Stimmbürger. Er verlangte, dass die Wahl deswegen abgesagt werde.