Ehemaliger Zürcher Staatsanwalt weist Vorwürfe «entschieden zurück»
Er räumte zwar ein, dass die Einvernahme eskaliert sei. «Ich hätte abbrechen sollen. Aber nichts ist strafrechtlich relevant», sagte der 56-Jährige in der Befragung. Sein einziges Ziel sei es gewesen, die Situation des streitenden Paars zu beruhigen. «Nicht dass man am Schluss noch ein Tötungsdelikt über Weihnachten hat.»
Das Ganze sei aber keine Standpauke gewesen, sondern ein «Deeskalations-Instrument». Das Paar habe sich gegenseitig mit Vorwürfen eingedeckt. So sei etwa der falsche Vorwurf im Raum gestanden, dass einer der beiden dem Kind Nadeln in die Augen gestochen habe. «Das war eine absurde Konfliktsituation.» In der Einvernahme bezeichnete der damalige Staatsanwalt das Paar unter anderem als «Kindergärtler».
Ausraster heimlich aufgenommen
Auslöser für das Strafverfahren gegen den ehemaligen Staatsanwalt war die zusammengestauchte Frau selber, welche die Einvernahme heimlich mit dem Mobiltelefon aufgenommen hatte. Das Telefon verstaute sie dazu in ihrer Handtasche. Fraglich ist allerdings, ob diese heimliche Aufnahme als Beweis verwertet werden kann.
Der Ankläger fordert für seinen ehemaligen Berufskollegen unter anderem wegen Amtsmissbrauch eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 120 Franken, dazu eine Busse von 500 Franken.