Denkmalpflegekommissionen lehnen Verlegung des Zürcher Ratssaals ab
Das Rathaus gilt als baukünstlerisch ausserordentlich wertvoll. Doch für einen modernen Ratsbetrieb eignet sich das zwischen 1694 und 1698 erstellte Gebäude nicht mehr. Der Kantons- und der Regierungsrat beabsichtigten, dies mit einem Umbau zu ändern.
So sollte insbesondere der enge Ratssaal im ersten Obergeschoss aufgegeben werden. Debattiert werden sollte nach den Bauarbeiten stattdessen in einem neuen, grösseren Raum im zweiten Obergeschoss unter dem Dach.
Gegen diese Pläne haben sich nun sowohl die kantonale als auch die eidgenössische Denkmalpflegekommission ausgesprochen: Die Veränderungen würden den Zeugniswert und die Authentizität des Rathauses empfindlich schmälern und zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Denkmals führen, heisst es in deren Gutachten.
«Unmissverständliche Einschätzungen»
Dies seien «unmissverständliche Einschätzungen», halten der Kantons- und Regierungsrat in ihrer gemeinsamen Mitteilung vom Mittwoch fest. Der Umbau ist für sie deswegen aber noch nicht vom Tisch. Sie wollen aufgrund einer Abwägung von Schutzinteresse und Nutzungsinteresse den Schutzumfang für das Gebäude festsetzen und ihn gegebenenfalls auch juristisch überprüfen lassen.
Dieses Vorgehen benötige aber mehr Zeit als gedacht, heisst es in der Mitteilung. Das Zürcher Rathaus könne nicht wie geplant in den Jahren 2025 und 2026 saniert und umgebaut werden.
Der Zürcher Kantonsrat und das Zürcher Stadtparlament benutzen das historische Gebäude an der Limmat seit der Coronapandemie nicht mehr. Wegen der beengten Raumverhältnisse wichen sie zunächst ins Exil in geräumige Oerliker Messehallen aus. Angesichts der bevorstehenden Sanierung des altehrwürdigen Rathauses zogen sie daraufhin in ein Provisorium in der Bullingerkirche um. Dort werden sie nun länger als gedacht bleiben.
Ruf nach Marschhalt ertönt
Ursprünglich standen zwei Umbauvarianten zur Wahl: Eine sah eine Optimierung des bestehenden Saals mit einer komplett neuen Bestuhlung vor, die andere den am Ende von Kantons- und Regierungsrat bevorzugten Neubau im zweiten Obergeschoss.
Da das Rathaus unter dem Schutz des Bundes steht und als Schutzobjekt von kantonaler Bedeutung im kantonalen Inventar geführt wird, mussten die beiden Denkmalpflegekommissionen im Rahmen des Planungsprozesses Stellung nehmen.
Die EVP des Kantons Zürich ruft in einer Medienmitteilung zu einem Marschhalt auf: Die bestehenden Mängel könnten im historischen Gebäude kaum behoben werden - das Rathaus soll nur minimal saniert und für Ausstellungen oder Repräsentationszwecke genutzt werden. Für Kantons- und Stadtparlament sollen neue Lösungen gesucht werden, fordert die EVP.