Bundesgericht weist Klagen gegen Stadtzürcher Wohnvorschriften ab
Die Urteile werden aufgehoben und die Fälle zur Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen an das Zürcher Obergericht zurückgewiesen, wie es in den am Montag veröffentlichten Urteilsdispositiven heisst. Eine Begründung steht noch aus.
Die Gerichtskosten von je 2000 Franken werden den Mietenden auferlegt. Sie müssen die Stadt Zürich auch mit je 2500 Franken für das Verfahren vor Bundesgericht entschädigen.
Die vorherigen Instanzen hatten den Mietparteien noch recht gegeben. Das Obergericht hatte die von der Politik gewünschten einseitig erlassenen Vorschriften noch als missbräuchlich erachtet.
Alleine im 6-Zimmer-Haus
Ein Mieter hatte geklagt, weil er wegen seines hohen Einkommens mit der Kündigung hätte rechnen müssen. Er kritisierte auch, dass er alle zwei Jahre sein Einkommen offenlegen müsste. Eine Mieterin wollte alleine in einem 6-Zimmer-Haus bleiben. Die Stadt will aber, dass Mietende nur noch ein Zimmer mehr bewohnen, als Personen im Haushalt sind. Zulässig wäre in ihrem Fall eine 2-Zimmer-Wohnung.
Das Bundesgericht hiess also die Beschwerden der Vermieterin, der Stadt Zürich, gut. Diese nimmt die Urteile zur Kenntnis, wie ein Sprecher gegenüber Keystone-SDA sagte. Eine Begründung vom Bundesgericht erhielt aber auch die Stadt noch nicht. Welche Folgen die Urteile für die betroffenen Mietverhältnisse hätten, sei derzeit noch offen.
Keine Wohlhabenden in günstigen Wohnungen
Die Stadtzürcher Politik hatte die neuen Auflagen beschlossen, nachdem mehrere Fälle bekannt geworden waren, bei denen Wohlhabende in günstigen städtischen Wohnungen wohnten.
Seit 2019 sind mehr als 2700 Verträge mit den neuen Auflagen abgeschlossen worden. Zudem mussten über 6000 bestehende Verträge angepasst werden, wie eine Schätzung der Stadt Zürich im Jahr 2020 ergab. Die beiden Klagen sind die einzigen offenen Rechtsfälle in diesem Zusammenhang.
Von den Änderungen betroffen waren alle Mieter, die vor dem Jahr 2019 eingezogen waren. Die Mietparteien hatten fünf Jahre Zeit, um neue Lösungen zu finden, also bis Anfang diesen Jahres.
(Urteile 4A_82/2024 und 4A_105/2024)