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Bundesgericht weist Klagen gegen Stadtzürcher Wohnvorschriften ab

Mietwohnungen

Bundesgericht weist Klagen gegen Stadtzürcher Wohnvorschriften ab

26. August 2024, 12:00 Uhr
Die Stadt Zürich erliess einseitig neue Vorschriften für ihre Mietobjekte erlassen. Das Bundesgericht gibt ihr nun recht und weist zwei Klagen dagegen ab. (Symbolbild)
© KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Das Bundesgericht hat zwei Klagen gegen neue Vorschriften in Wohnungen der Stadt Zürich abgewiesen. Dabei ging es um nachträglich erlassene Regeln wie Einkommensgrenzen oder Zimmerbelegungen.

Die Fälle werden zur Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen an das Zürcher Obergericht zurückgewiesen, wie es in den am Montag veröffentlichten Urteilsdispositiven heisst. Eine Begründung steht noch aus.

Die vorherigen Instanzen hatten den Mietparteien noch recht gegeben. Das Obergericht hatte die von der Politik gewünschten einseitig erlassenen Vorschriften noch als missbräuchlich erachtet.

Ein Mieter hatte geklagt, weil er wegen seines hohen Einkommens mit der Kündigung hätte rechnen müssen Eine Mieterin wollte alleine in einem 6-Zimmer-Haus bleiben. Zulässig wäre in ihrem Fall eine 2-Zimmer-Wohnung.

Die Stadt Zürich nimmt die Urteile zur Kenntnis, wie ein Sprecher gegenüber Keystone-SDA sagte. Welche Folgen diese für die betroffenen Mietverhältnisse hätten, sei noch offen.

(Urteile 4A_82/2024 und 4A_105/2024)

Quelle: sda
veröffentlicht: 26. August 2024 12:00
aktualisiert: 26. August 2024 12:00
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