Bezirksrat Zürich lehnt Basishilfe für Ausländer erneut ab
Der Bezirksrat hat eine Aufsichtsbeschwerde gegen zwei Gemeinderatsbeschlüsse gutgeheissen und die entsprechenden Beschlüsse aufgehoben, wie er am Montag mitteilte.
Die linke Mehrheit des Gemeinderates hatte im April 2023 zwei Rahmenkredite durchgesetzt: Für ein dreijähriges Pilotprojekt für eine «Überbrückungshilfe für Ausländerinnen und Ausländer ohne gültigen Aufenthaltsstatus» sprach sie 2,4 Millionen Franken gut. Für ein gleich lange dauerndes Projekt für «wirtschaftliche Basishilfe» bewilligte sie drei weitere Millionen.
Übergeordnetes Recht unterlaufen
Damit sollten insbesondere auch Personen ohne gültige Papiere Zugang zur Sozialhilfe erhalten oder Geld als wirtschaftliche Basishilfe beziehen können. Eine Gemeinde wie die Stadt Zürich könne zwar durchaus Beiträge an Hilfsorganisationen leisten, heisst es im entsprechenden Entscheid es Bezirksrats.
Vorliegend sei diese Unterstützung aber mit Bedingungen verknüpft worden, um ausländerrechtliche Meldepflichten und die Durchsetzung von übergeordnetem Bundesrecht zu umgehen. Für Gemeinden bestehe kein Raum, parallele oder anderslautende Grundlagen für den Bezug von wirtschaftlicher Hilfe zu schaffen.
Zweites Nein des Bezirksrates
Die Ablehnung durch den Bezirksrat kommt wenig überraschend: Er lehnte dasselbe Ansinnen für die Einführung einer wirtschaftlichen Basishilfe für Ausländerinnen und Ausländerinnen bereits Ende 2021 einmal ab.
Die Stadt wollte damals ihr Projekt verteidigen und gegen den Bezirksratsentscheid vorgehen. Sie verpasste aber die Rekursfrist. In der Folge brachten die SP und weitere Parteien das Anliegen im Gemeinderat erneut ein; die beiden Vorstösse zur Basishilfe fanden dort zwar eine knappe Mehrheit, sie wurden nun aber vom Bezirksrat nun erneut aufgehoben. Die Stadt kann, wenn sie die Frist einhält, Rekurs einlegen.