Bezirksgericht Zürich verurteilt Freier zu 11 Jahren Gefängnis
Den Tatablauf, das zweimalige Würgen bis zur Bewusstlosigkeit, ist für das Gericht erstellt, wie der Richter am Mittwoch sagte. Jedes Kind wisse, was dabei passieren könne, hielt er fest. Er habe den Tod der Frau zumindest in Kauf genommen. Weil er aus Habgier gehandelt hatte, komme nur versuchter Mord infrage.
Das Gericht sprach auch eine Landesverweisung von 10 Jahren aus. Dem Opfer soll der Beschuldigte 30'000 Franken Genugtuung zahlen. Das sei verhältnismässig hoch, sagte der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der 24-Jährige hatte zugegeben, die Frau zweimal bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Er hatte sie über einen Escort-Service gebucht, einen Tag nachdem sich seine Freundin von ihm getrennt hatte.
Ziel des Angriffs sei gewesen, die Frau zu bestehlen. Dafür wollte er sie bewusstlos machen, wie er vor Gericht sagte. Dass der 24-Jährige sich entschieden hatte, statt Sex zu verlangen, die Frau zu berauben, sei «sonderbar», fand der Richter.
Der Beschuldigte habe zumindest schnell gestanden, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Das Gericht glaube ihm auch, dass er die Tat bereut.