Autolenker wegen Geisterfahrt auf der A3 in Zürich vor Gericht
Seine Geisterfahrt vollbrachte der Jamaicaner am 9. März 2021, als er von seinem damaligen Wohnort im Kanton Zürich nach Netstal GL fahren wollte. Auf der A3 in Richtung Chur merkte er irgendwann, dass er die Autobahnausfahrt Netstal verpasst hatte.
Anstatt die A3 bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen, hielt er mitten im Kerenzerberg-Tunnel an, wendete in einer Nische und fuhr zurück. Er habe Bauchschmerzen gehabt, gab er danach zu Protokoll.
11 Kilometer auf der falschen Seite
Auf einer Strecke von 11 Kilometern blieb er auf der falschen Seite - vorbei an der Raststätte Glarnerland und zahlreichen korrekt fahrenden Autos. Ein Lenker rief ihm zu, dass er auf der falschen Seite fahre, allerdings liess er sich davon nicht beirren. In Bilten wendete er erneut auf der Autobahn und verliess sie schliesslich über die Ausfahrt.
Er habe wissentlich und willentlich das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Toten in Kauf genommen, schreibt die Staatsanwaltschaft dazu. Dabei hätte er jederzeit sein Auto auf den Pannenstreifen lenken können. Dort hätte er den Warnblinker einstellen und die Polizei um Hilfe bitten können.
Grundsätzlich geständig
Die Staatsanwaltschaft fordert für den ehemaligen Chauffeur wegen qualifizierter, grober Verkehrsregelverletzung eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten bedingt, bei einer Probezeit von 3 Jahren.
Der Prozess wird im abgekürzten Verfahren geführt. Das bedeutet, dass der Jamaicaner grundsätzlich geständig ist und der Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft nach einer kurzen Befragung des Bezirksgerichtes auch zum endgültigen Urteil werden dürfte.