Auch Nationalrat will Kommission zu belastetem Kulturerbe
Die Kommission wird die Aufgabe haben, den Bundesrat und die Bundesverwaltung in Fragen rund um historisch belastetes Kulturerbe beraten. Auf Gesuch hin soll sie «nicht bindende Empfehlungen» abgeben können.
Als «historisch belastet» gelten Kulturgüter laut der neuen Gesetzesbestimmung, wenn sie «aufgrund von Rechtsübertragungen im Kontext des Nationalsozialismus oder des Kolonialismus Fragen aufwerfen.»
Anders als der Ständerat will der Nationalrat nicht im Gesetz verankern, dass die Kommission nur auf Gesuch und im Einverständnis aller Parteien tätig wird. Sie soll auch einseitig aufgerufen werden können. Der Nationalrat beschloss dies am Mittwoch in der Debatte zur neuen Kulturbotschaft 2025-2028 des Bundes.