Zuger Beherbergungsabgabe soll vereinheitlicht und erhöht werden
Seit 2015 können die Zuger Gemeinden die Abgabe selber im Rahmen von 0,9 Franken und 2 Franken festlegen. Es gebe vier verschiedene Abgabehöhen, von denen vier unterschiedlich hohe Anteile an Zug Tourismus abgeliefert würden, schreibt der Regierungsrat in seinem am Dienstag publizierten Bericht an das Parlament. Dies sei für Übernachtungsgäste verwirrend.
Der Regierungsrat schlägt deswegen in einer Gesetzesrevision vor, dass künftig er in einer Verordnung die Höhe der Abgabe festlegt und auch bestimmt, wie viel davon Zug Tourismus erhalten soll. Dabei werde er Rücksprache mit den Gemeinden und der Hotellerie Suisse Zugerland nehmen.
Mit den Mehrerträgen sollen die neue digitale Zug Card finanziert werden, welche den Gästen freie Fahrt auf dem Zuger ÖV-Netz sowie Rabatte gewährt. Die erste Lesung der Gesetzesänderung im Kantonsrat ist für den August vorgesehen. Die neuen Bestimmungen sollen auf den 1. Februar 2026 in Kraft treten.