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Zuger Beherbergungsabgabe soll vereinheitlicht und erhöht werden

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Zuger Beherbergungsabgabe soll vereinheitlicht und erhöht werden

22. April 2025, 16:40 Uhr
Wer als Gast im Kanton Zug übernachtet, soll unabhängig von der Gemeinde dieselbe Beherbergungsabgabe zahlen. (Archivaufnahme)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Feriengäste sollen in allen Zuger Gemeinden künftig dieselbe Beherbergungsabgabe zahlen. Der Regierungsrat schlägt dem Kantonsrat eine Abgabe von 3,5 Franken pro Nacht vor. Davon sollen mindestens 2,45 Franken an Zug Tourismus gehen. Der Rest erhält die lokale Tourismusorganisation.

Seit 2015 können die Zuger Gemeinden die Abgabe selber im Rahmen von 0,9 Franken und 2 Franken festlegen. Es gebe vier verschiedene Abgabehöhen, von denen vier unterschiedlich hohe Anteile an Zug Tourismus abgeliefert würden, schreibt der Regierungsrat in seinem am Dienstag publizierten Bericht an das Parlament. Dies sei für Übernachtungsgäste verwirrend.

Der Regierungsrat schlägt deswegen in einer Gesetzesrevision vor, dass künftig er in einer Verordnung die Höhe der Abgabe festlegt und auch bestimmt, wie viel davon Zug Tourismus erhalten soll. Dabei werde er Rücksprache mit den Gemeinden und der Hotellerie Suisse Zugerland nehmen.

Mit den Mehrerträgen sollen die neue digitale Zug Card finanziert werden, welche den Gästen freie Fahrt auf dem Zuger ÖV-Netz sowie Rabatte gewährt. Die erste Lesung der Gesetzesänderung im Kantonsrat ist für den August vorgesehen. Die neuen Bestimmungen sollen auf den 1. Februar 2026 in Kraft treten.

Quelle: sda
veröffentlicht: 22. April 2025 16:40
aktualisiert: 22. April 2025 16:40