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Zürcher Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Ex-Polizisten

Anklage

Zürcher Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Ex-Polizisten

25. April 2025, 09:52 Uhr
Ein ehemaliger Mitarbeiter der Kantonspolizei Zürich muss sich vor Gericht verantworten. (Symbolbild)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat beim Bezirksgericht Affoltern Anklage gegen einen ehemaligen Kantonspolizisten erhoben. Er soll an einem Tatort in Knonau Bargeld entwendet und falsche Einträge ins Polizeijournal gemacht haben.

Der zur Tatzeit 58-jährige Polizist wurde Mitte Juni 2024 wegen des Verdachts auf Vermögensdelikte verhaftet, wie die Zürcher Staatsanwaltschaft am Freitag in einer Mitteilung schrieb. Der Mann muss sich nun wegen Vermögensdelikten, Urkundenfälschungen im Amt und weiterer Straftatbestände verantworten.

Zwei Tathergänge angeklagt

Der Fall hat seinen Ursprung in einem Tötungsdelikt vom 4. Juni 2024. Damals brachte ein 80-jähriger Mann seine 78-jährige Ehefrau in einem Einfamilienhaus in Knonau mit einer Schusswaffe um. Anschliessend richtete sich der Mann selbst.

Während den Ermittlungen wurde ein Strafverfahren gegen den damaligen Polizisten eröffnet. Die Staatsanwaltschaft hält nun zwei Tathergänge für möglich und hat beim Bezirksgericht Affoltern beide möglichen Varianten angeklagt, wie sie in ihrer Mitteilung schrieb.

Eingebrochen oder Einbrecher überrascht

Gemäss einer ersten Tatvariante soll der Beschuldigte in das versiegelte Einfamilienhaus in Knonau eingedrungen sein und Bargeld in tiefer vierstelliger Höhe entwendet haben. Um dies zu vertuschen, verfasste er danach falsche Einträge ins Einsatzjournal der Polizei. Diesbezüglich werden ihm Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Siegelbruch sowie Urkundenfälschung im Amt zur Last gelegt.

In der zweiten Tatvariante sollen gemäss Anklage unbekannte Drittpersonen in das versiegelte Einfamilienhaus eingedrungen sein und dort Vermögenswerte entwendet haben. Dabei wurden sie vom Beschuldigten überrascht. Daraufhin liessen sie die Beute fallen, welche der Beschuldige an sich nahm.

Auch in dieser Variante verfasste der damalige Polizist danach falsche Einträge ins Einsatzjournal, um dies zu vertuschen. Hier werden ihm Hehlerei, Begünstigung und Urkundenfälschung im Amt vorgeworfen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 25. April 2025 09:52
aktualisiert: 25. April 2025 09:52
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