Luzerner Regierung plädiert für einheitliche Lösung bei Hospizen
Eine Motion von Stephan Schärli (Mitte) forderte ein neues Finanzierungsmodell für Hospize, wie aus der Stellungnahme der Regierung vom Dienstag hervorging. Dies da sie aktuell nicht kostendeckend arbeiteten und auf Spenden angewiesen seien.
Konkret verlangt die Motion, dass der Kanton die Pensions- und Betreuungskosten der Hospizpatienten sowie einen Teil des Hospiz-Defizits übernimmt. Damit würden die Hospize den Spitälern gleichgestellt. Denn dort trägt der Kanton 55 Prozent, die Krankenkasse 45 Prozent der Kosten.
Aktuell sind die Hospize den Pflegeheimen gleichgestellt. Die Heimkosten werden zwischen Krankenkasse, Wohngemeinde und Patient aufgeteilt. Die Kosten für Hotellerie und Betreuung gehen zulasten des Patienten.
Die Regierung hält in ihrer Stellungnahme fest, dass es für eine angemessene und rechtsgleiche Finanzierung zwingend eine nationale Lösung brauche. Im Bundesparlament wurde ein Vorstoss zu dieser Thematik bereits überwiesen. Voreilige kantonale Sonderlösungen könnten sich nachteilig auswirken, so die Regierung.
Einschränkung für Hospize
Die Regierung hebt in der Mitteilung weiter die finanzielle Lage des Hospizes Zentralschweiz hervor. 2023 habe es Spenden von über 3,3 Millionen Franken sowie einen Gewinn von fast 2 Millionen Franken erzielt. Es könne seine Betriebskosten gut selber decken.
Zudem führe eine vollständige staatliche Finanzierung des Hospiz-Defizits zu einer Ungleichbehandlung, so die Regierung. Denn auch die Kosten für Spital- und Pflegeaufenthalte würden nicht uneingeschränkt übernommen. Da das Hospiz Zentralschweiz eine hochwertige Ausstattung und Services biete, welche über den Standard einer allgemeinen Abteilung hinausgingen, wäre eine Finanzierung durch die öffentliche Hand problematisch.
Weiter argumentiert die Regierung, dass die Hospize in der Patientenaufnahme eingeschränkt würden. Denn wenn die Finanzierung über den Kanton läuft, müssten klare Aufnahmekriterien festgelegt werden. Diese könnten nur medizinischer Art sein. Persönliche oder soziale Gründe, wie etwa das junge Alter eines Betroffenen oder die Belastungssituation zu Hause, könnten einen Hospizaufenthalt nicht mehr begründen.
Bei einer Annahme der Motion rechnet die Regierung mit Mehrkosten von jährlich 1,9 Millionen Franken.