News
International

Zuger Regierung will mit Stipendien Arbeitsmarktfähigkeit stärken

Bildung

Zuger Regierung will mit Stipendien Arbeitsmarktfähigkeit stärken

17. Juli 2024, 11:14 Uhr
Die Zuger Regierung will künftig arbeitsmarktorientierte Weiterbildungen mit Stipendien unterstützen. (Symbolbild)
© KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER
Die Zuger Regierung will künftig mit Weiterbildungsstipendien die Arbeitsmarktfähigkeit der Bevölkerung erhalten und stärken. Sie rechnet dafür mit jährlichen Kosten von rund einer Million Franken.

Mit den sogenannten Arbeitsmarktstipendien können beispielsweise Abschlüsse von Branchenverbänden, Sprach- oder Informatikzertifikate unterstützt werden, wie die Zuger Regierung am Mittwoch mitteilte. Die Abschlüsse seien auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt nützlich, jedoch nicht eidgenössisch geregelt.

Mit den Stipendien will die Regierung die Hürden einer Weiterbildung für Erwerbstätige senken, wie es hiess. So auch für Personen mit nur sehr wenigen Ressourcen. Ein vergleichbares Projekt laufe seit 2023 in der Stadt Zürich. Daher seien die finanziellen Auswirkungen noch mit Unsicherheiten behaftet, so die Regierung.

Die Einführung der Arbeitsmarktstipendien soll im Rahmen der Totalrevision des Gesetzes und der Verordnung über die Ausbildungsbeiträge erfolgen. Die Vernehmlassung dazu läuft bis Oktober 2024 und kommt im Januar 2025 für eine erste Lesung in den Kantonsrat.

Mehr Stipendienberechtigte

Ebenfalls vorgesehen ist ein Wechsel vom sogenannten Punktesystem zum Fehlbetragssystem, wie es hiess. Ersteres werde nur noch in Zug angewendet. Das Fehlbetragssystem erhöhe die Transparenz und erreiche gleichzeitig eine gerechtere Ausschüttung der Ausbildungsbeiträge.

Beim Fehlbetragssystem werden die vorhandenen Mittel einer Person inklusive der zumutbaren Eigenleistungen den Kosten einer Ausbildung gegenüber gestellt, so die Regierung. Resultiert daraus ein Fehlbetrag, führe dies zu Ansprüchen an Ausbildungsbeiträgen.

Weiter will die Regierung die Zahl stipendienberechtigter Personen erhöhen. Dies soll mittels Erhöhung der Einkommensgrenze geschehen. Aktuell liege diese bei 67'000 Franken und sei vergleichsweise tief angesetzt. Dies habe zur Folge, dass die Zahl der berechtigten Personen in Zug schweizweit am tiefsten ist.

Quelle: sda
veröffentlicht: 17. Juli 2024 11:14
aktualisiert: 17. Juli 2024 11:14
newsredaktion@sunshine.ch