Zuger Parlament befürwortet obligatorische Sicherheitsveranstaltung
Leuenberger kritisierte, dass derzeit nur Männer mit Schweizer Bürgerrecht zum Besuch eines Orientierungsanlasses über die Armee und den Bevölkerungsschutz besuchen müssten. Er hofft, dass mit einer Pflicht für Männer und Frauen, Schweizer und Ausländer, eine Sicherheitsveranstaltung zu besuchen, die Organisationen leichter Personal rekrutieren können. Mit dem Postulat könne eine Chancengleichheit hergestellt werden, sagte Leuenberger im Rat.
Der Regierungsrat unterstützte das Anliegen. Er wies darauf hin, dass derzeit nur vier Prozent der jungen Zugerinnen freiwillig einen Informationsanlass besuchen würden.
Christophe Lanz (FDP) sagte, es sei wichtig, dass die Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz unter anderem personell gut aufgestellt seien. Es gebe brachliegendes Potenzial. Die FDP-Fraktion stellte sich hinter das Postulat.
Die Bedeutung der Bevölkerungsschutzorganisationen sei unermesslich, sagte Andreas Iten (ALG). Doch seine Fraktion äusserte Bedenken in Bezug auf eine obligatorische Veranstaltung: «Freiwillige findet man, wenn etwas freiwillig ist», sagte Iten. Eine obligatorische Veranstaltung schrecke viele ab.
So beantragte die ALG-Fraktion die Teilerheblicherklärung des Postulats mit der Idee, alle in Zug wohnhaften Personen für eine solche Veranstaltung einzuladen. Dieser Antrag fand bei der SP-Fraktion «Sympathien», wie Christian Hegglin (SP) sagte.
Die SVP-Fraktion plädierte für die Nichterheblicherkärung. «Hoheitliche Staatstätigkeiten» sollten grundsätzlich nur von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern ausgeübt werden, sagte Sprecher Gregor Bruhin. Aus diesem Grund könne die SVP-Fraktion diesen Aspekt des Postulats nicht unterstützen, dass Ausländerinnen und Ausländer für einen obligatorischen Informationstag aufgeboten werden sollen.
In der Schlussabstimmung stellte sich der Rat schliesslich hinter das Postulat und lehnte eine Teilerheblicherklärung ab.
Eine obligatorische Sicherheitsveranstaltung ist auch in anderen Kantonen ein Thema. Aargau hat auf Anfang 2024 dazu eine Gesetzesgrundlage geschaffen, im Kanton Luzern prüft die Regierung ein entsprechendes Obligatorium. Auch der Berner Regierungsrat hat sich jüngst für eine obligatorische Sicherheitsveranstaltung ausgesprochen.