News
International

Zug nutzt Einnahmen aus OECD-Mindeststeuer für Standortförderung

Konzernsteuern

Zug nutzt Einnahmen aus OECD-Mindeststeuer für Standortförderung

16. Mai 2024, 10:25 Uhr
Die Zuger Regierung investiert in Standortmassnahmen. (Archivbild)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Der Kanton Zug soll trotz Einführung der OECD-Mindeststeuer ein starker Wirtschaftsstandort bleiben. Um dies zu erreichen, will die Regierung die durch die Steuer generierten Mehrerträge von jährlich rund 200 Millionen Franken in die Standortförderung investieren.

Die wirtschaftsfreundliche Politik, die der Kanton Zug betreibt, zieht internationale Unternehmen an und führt zu hohen Steuereinnahmen. Doch mit der Einführung der weltweiten Mindeststeuer von 15 Prozent für grosse internationale Unternehmen ab 2024 sieht die Regierung Handlungsbedarf. Sie befürchtet, der Kanton könnte an Standortattraktivität einbüssen.

Um die befürchteten Standortnachteile zu kompensieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, will der Regierungsrat die durch die Mindeststeuer generierten Mehrerträge von voraussichtlich netto rund 200 Millionen Franken pro Jahr vollumfänglich in gezielte Standortmassnahmen investieren, wie er am Donnerstag mitteilte.

Dabei priorisiert die Kantonsregierung drei Themenfelder. Sie will soziale Massnahmen ergreifen, nachhaltige Infrastruktur stärken sowie in Nachhaltigkeits- und Innovationsimpulse für Zuger Unternehmen investieren.

Neues Gesetz

Von «sozialen Massnahmen» sollen Bevölkerung, Arbeitnehmer sowie Wirtschaft und Gewerbe profitieren. Die Regierung denkt dabei an ein ein bedarfsgerechtes Kinderbetreuungsangebot, höhere Kantonsbeiträge an Privatschulen sowie Investitionen, um den Wohn- und Arbeitsraum attraktiv zu halten.

Im Bereich «Infrastruktur und innovative Projekte» will die Regierung Projekte wie «Blockchain Zug Joint Research Initiative» und die «ETH Learning Factory Zug» fördern. Ziel sei es, die Lebensqualität, Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltige Entwicklung voranzutreiben.

Das dritte Themenfeld umfasst ein «nachhaltiges Wachstum und die Innovationskraft» des Kantons. Hier soll ein System mit direkten Förderbeiträgen an Unternehmen für Nachhaltigkeit und Innovation eingeführt werden, wie es in der Mitteilung weiter heisst.

Als rechtliche Grundlage für die Standortentwicklung schlägt der Regierungsrat ein neues Gesetz inklusive Vollziehungsverordnung vor. Laut dem Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP) soll ein «flexibles, effizientes und unbürokratisches Förderbeitragssystem» aufgebaut werden, um die Bereiche Nachhaltigkeit und Innovation zu stärken.

Um den Unternehmen Planungs- und Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollen von 2026 bis 2028 für Förderbeiträge jährlich 150 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Ab 2029 will der Regierungsrat die maximal zur Verfügung stehende Summe im Rahmen des Budgets dem Kantonsrat zur Genehmigung vorlegen. Die Finanzdirektion starte dazu eine Vernehmlassung, die bis Mitte September dauert.

Quelle: sda
veröffentlicht: 16. Mai 2024 10:25
aktualisiert: 16. Mai 2024 10:25