Zürcher vergleicht Tamara Funiciello mit Hitler und wird verurteilt
Der 50-jährige erhielt per Strafbefehl eine Verurteilung wegen übler Nachrede und Verleumdung. Gemäss Strafbefehl, über den am Mittwoch auch der «Zürcher Oberländer» schrieb, beträgt die bedingte Geldstrafe 25 Tagessätze à 150 Franken, dazu kommen 800 Franken Verfahrenskosten.
Wut über die AHV-Abstimmung
Auslöser für den verhängnisvollen Facebook-Post war die AHV-Abstimmung vom September 2022, bei der das Rentenalter für Frauen von 64 auf 65 Jahre angehoben wurde. Die Berner SP-Nationalrätin Funiciello schrieb am Tag darauf einen wütenden Facebook-Post über die «weissen, alten Männer», die für das Abstimmungsresultat verantwortlich seien.
Der 50-jährige Oberländer kommentierte, dass Funiciello ihn an einen Mann aus den 30er-, 40er-Jahren erinnere. Der habe auch immer so rumgebrüllt und von Kampf gesprochen. Der habe auch so verbissen gegen eine Bevölkerungsgruppe gehetzt und gesagt, er sei ein Linker.
Funiciello erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei. Der Staatsanwalt kam zum gleichen Schluss wie die SP-Nationalrätin: Eine gewählte, demokratische Politikerin dürfe öffentlich nicht mit einem anti-demokratischen Massenmörder verglichen werden.
Auch wenn der 50-Jährige die SP-Nationalrätin nicht direkt sondern nur indirekt mit Hitler verglichen habe, sei klar, was gemeint sei. Der Entscheid ist rechtskräftig.