Zürcher Gericht spricht Journalistin der üblen Nachrede schuldig
Als Beweis für den Antisemitismus des Managers sei nur eine Quelle genannt worden, der Antisemitismus-Beauftragte von Baden-Württemberg, sagte der Richter bei der Urteilsbegründung.
Der Artikel erwecke aber den Eindruck, dass die Vorwürfe von vielen Personen stammten. «Es gibt nicht genug Belege, um ihm eine allgemein antisemitische Gesinnung anzudichten», sagte der Richter.
Eine Nähe zur AfD werde zwar seiner Firma zugeschrieben, doch man gewinne den Eindruck, dass er als Chef ebenfalls gemeint sei. Eine generelle antidemokratische Gesinnung des Managers sah der Richter nicht als erwiesen an. Insgesamt seien die Vorwürfe geeignet, den Mann in seiner Ehre zu verletzen.
Bedingte Geldstrafe ausgesprochen
Im Artikel auf kath.ch ging es um die Ausladung des Managers als Redner vor dem Churer Dekanat. Ein öffentliches Interesse an diesem Vorgang bestehe durchaus. Das hätte aber auch beschrieben werden können, ohne den Manager als «Staatsfeind» und Antisemiten zu bezeichnen, hielt der Richter fest.
Das Bezirksgericht sprach eine bedingte Geldstrafe von 30 mal 120 Franken aus. Für diese gilt eine Probezeit von zwei Jahren. Das Urteil kann noch ans Obergericht weitergezogen werden.