Zentralschweizer Meldeplattform für Schiffsreinigung ist online
Für immatrikulierte Schiffe gilt in der Zentralschweiz seit dem 1. August 2024 bei jedem Gewässerwechsel eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht. Ab Mittwoch stehe auf der Homepage von Umwelt Zentralschweiz für die Meldung des Gewässerwechsels und den Nachweis der Reinigung eine kantonsübergreifende elektronische Meldeplattform zur Verfügung, teilte die Staatskanzlei Luzern mit.
Ein Gewässerwechsel muss auf der Plattform vorab gemeldet werden. Anschliessend müsse das Schiff durch eine autorisierte Reinigungsstelle gereinigt werden, teilte die Staatskanzlei mit. Die Reinigung müsse ebenfalls auf der Plattform dokumentiert werden.
Die sechs Kantone wollen damit die Ausbreitung gebietsfremder Pflanzen und Tiere in den Gewässern unterbinden. Für gewisse Gewässer gelten schärfere Vorschriften. Im Fokus steht die Quaggamuschel, welche bereits den Alpnacher- und Zugersee befallen hat und grosse Schäden anrichten kann.