Winterthurer Initiative «Freie Fahrt für den Bus» ist gültig
Die Initiative erfülle die nötigen Voraussetzungen wie Zulässigkeit, Einheit der Materie, Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht und Durchführbarkeit, teilte der Winterthurer Stadtrat am Donnerstag mit.
Der erste Entwurf des bürgerlichen Initiativkomitees war für ungültig erklärt worden, weil er zu absolut formuliert war und gegen übergeordnetes Recht verstiess. In der nun vorliegenden Form enthält der Initiativtext gewisse Abschwächungen.
Eigene Verordnung allenfalls nicht möglich
Der Stadtrat weist in der Medienmitteilung zudem darauf hin, dass derzeit auf kantonaler Ebene die «Mobilitätsinitiative», die «ÖV-Initiative» sowie bei Letzterer ein regierungsrätlicher Gegenvorschlag von der vorberatenden parlamentarischen Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) behandelt würden. Beide Initiativen sowie der Gegenvorschlag befassten sich mit Tempo 50 auf Strassen mit ÖV-Linien.
Die «Mobilitätsinitiative» fordert, dass der Kanton auch auf dem Gebiet der Städte Zürich und Winterthur abschliessend zuständig sein soll für die Geschwindigkeitsanordnungen auf Staatsstrassen und Strassen mit überkommunaler Bedeutung.
Im Falle einer Annahme wäre der Erlass einer eigenen Verordnung durch das Stadtparlament Winterthur, wie von der «Freie Fahrt»-Initiative gefordert, nicht mehr möglich, schreibt der Stadtrat. Er lehnt die «Mobilitätsinitiative» wie auch die «ÖV-Initiative» und den regierungsrätlichen Gegenvorschlag dazu ab.